Antragssteller*innen: Landesvorstand, erweiterter Landesvorstand Antrag GP 1
Leitantrag: Farbe bekennen für Klimagerechtigkeit - sozial, global, Hand in Hand
Ein Positionspapier
Unsere Gesellschaft steckt in einer tiefen Orientierungskrise: Vor uns liegt die Aufgabe einer großen Transformation. Ursache ist die Herrschaft der Ökonomie über die Gesellschaft. Diese Verselbstständigung der Märkte wurde nicht zuletzt durch die Politik der Deregulierung und Privatisierung ermöglicht.
Die NaturFreunde halten an der Idee der sozialen Emanzipation des Menschen fest. Sie erfordert eine nachhaltige und solidarische Gesellschaft, die weder Mangel noch Überfluss kennt.
Wir fordern die sozialökologische Transformation der Gesellschaft und engagieren uns für die gerechte Gestaltung der Globalisierung. Hierbei sind bei uns im globalen Norden die Themen Energiewende, Wärmewende und Verkehrswende von zentraler Bedeutung.
Der öffentliche Sektor, öffentliche Güter der Daseinsvorsorge und Gemeinsinn müssen gestärkt werden. Wir wollen mehr Demokratie durch Partizipation und Bürger*innenbeteiligung, mehr Gemeinsamkeit durch soziale Integration, neue Bündnisse und Allianzen, um Abgrenzung, Desintegration und Spaltung in der Gesellschaft zu überwinden.
Wir fordern ein Zukunftsinvestitionsprogramm für eine neue Infrastruktur und eine Marktwirtschaft, in der soziale und ökologische Gerechtigkeit untrennbar verbunden sind - nur so ist ein demokratischer Sozialstaat möglich.
Grundlage hierfür ist unser Grundgesetz mit seinen zentralen Forderungen nach Menschenwürde, Gleichberechtigung, Schutz von Benachteiligten und Diskriminierten sowie die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Der zunehmende Klimawandel wird bestehende Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten weiter verschärfen, sowohl innerhalb als auch zwischen Globalem Norden und Globalem Süden. Noch können die Hebel umgelegt werden. Um den Klimakollaps zu verhindern, muss die Gestaltungsfrage gestellt werden. Wir NaturFreunde bieten deshalb eine wichtige Plattform, um eine Brücke zwischen Politik und Gesellschaft zu bauen. Deshalb suchen wir insbesondere das Bündnis mit den Akteur*innen der Zivilgesellschaft wie z. B. der Umwelt- und Friedensbewegung, den Gewerkschaften, Sozialorganisationen, Kirchen und Kulturverbänden.
Klimawandel trifft alle!
Auch in den Staaten des Globalen Nordens werden die Auswirkungen des Klimawandels ebenfalls deutlich zu spüren sein: Generelle Zunahme von Wetterextremen und Wüstenbildung in den südlichen Staaten der EU. Wasserknappheit und deutliche Ernteverluste in vielen Teilen der EU werden zu steigenden Lebensmittelpreisen führen, was gerade für die einkommensschwachen Gruppen in der Gesellschaft weitere Benachteiligungen verursachen wird.
Klimagerechtigkeit ist deshalb keine Wohltätigkeit der Staaten des Globalen Nordens für die Staaten des Globalen Südens, sondern eine Notwendigkeit für die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle!
Klimagerechtigkeit bedeutet eine soziale und eine ökologische Transformation der bestehenden Verhältnisse in den Staaten des Globalen Nordens und in den Staaten des Globalen Südens.
Zur Klimagerechtigkeit gehört auch, dass die reichen Länder des Nordens anerkennen, dass es vor allem sie waren, die in den letzten 150 Jahren mit einer auf der Nutzung fossiler Brennstoffe basierenden Industrialisierung zum rasanten Anstieg klimaschädlicher Gase in der Erdatmosphäre beigetragen haben. Die Staaten des Globalen Südens werden mehr als drei Viertel der Kosten durch die Klimakrise zu tragen haben, obwohl sie nur etwa zehn Prozent zu den CO2-Emissionen beigetragen haben.
Außerdem wissen wir, dass gerade die armen Länder des globalen Südens die Hauptleidtragenden des Klimawandels sind: Verstärkte Steppen- und Wüstenbildung einerseits sowie ein steigender Meeresspiegel andererseits sorgen dafür, dass immer größere Teile unseres Planeten nicht mehr bewohnbar sind. Zig Millionen Klimaflüchtlinge, die kaum jemand aufnehmen möchte, sind die dramatische Folge. Ärmere Menschen können es sich z.B. nicht leisten, bei zunehmenden Naturkatastrophen teure Sicherungsmaßnahmen für ihre Häuser und landwirtschaftlichen Grundstücke vorzunehmen oder ihren Wohnort in eine sicherere Region zu verlagern.
Wir NaturFreunde unterstützen deshalb ganz direkt unsere Freund*innen im globalen Süden, z.B. durch unser Projekt zur Mangrovenaufforstung im Senegal und in Gambia. Mangrovenwälder sind als CO2-Senken um ein vielfaches wirksamer als unsere heimischen Wälder - auch wenn selbstverständlich im globalen Norden der Schutz unserer Wälder, Moore und Salzwiesen sowie Aufforstungsmaßnahmen wichtig für den Klimaschutz sind.
Klimawandel ist kein reines Umweltproblem:
Die sich anbahnende Klimakrise bedroht die Lebensgrundlage hunderter Millionen Menschen. Sie führt zur Zunahme der Armut, Klimaflucht und Vertreibung. Durch die Auswirkungen des Klimawandels wird die Gefahr von Kriegen und Konflikten weiter zunehmen. Das Menschenrecht auf Nahrung, sauberes Wasser und Gesundheit wird für immer mehr Menschen infrage gestellt und weiter zerstört.
Klimagerechtigkeit ist aber nicht nur ein Thema zwischen den reichen Staaten des globalen Nordens und den armen Staaten des globalen Südens. Auch innerhalb unserer Gesellschaft ist es so, dass der Lebensstil der einkommensstärksten 10% unserer Gesellschaft ein Vielfaches an klimaschädlichen Emissionen verursacht als das der unteren 50%.
Durch den erforderlichen Umbau der Industriegesellschaft in Richtung
einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft (cradle to cradle),
eines reparaturfreundlichen Produktdesigns statt Obsoleszenz,
einer Gemeinwohlorientierung statt Gewinnorientierung,
kommt es zur Umorganisation und Änderungen auf dem Arbeitsmarkt. Dies führt nicht zwingend zu Arbeitsplatzabbau.
Diese tiefgreifenden Änderungen verursachen Ängste und Befürchtungen, sodass der notwendige Klimaschutz immer noch nicht bei allen Akzeptanz findet. Dabei, davon sind wir NaturFreunde zutiefst überzeugt, ist Klimaschutz im Interesse aller Menschen.
Klimagerechtigkeit bedeutet für die NaturFreunde:
dass die Staaten des Globalen Nordens ihre Treibhausgase sofort verringern und einen größtmöglichen Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele leisten müssen. In Deutschland müssen die Treibhausgase bis spätestens 2030 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 reduziert werden. Bis spätestens 2035 muss Deutschland klimaneutral wirtschaften;
dass die Profiteur*innen der Klimazerstörung und die Wohlhabenden und Reichen den Beitrag zur Finanzierung der Transformationskosten aufbringen müssen. Hierfür ist die Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des gesellschaftlichen Umbaus notwendig;
dass sich die Staaten des Globalen Nordens an den zu erwartenden Kosten für die mögliche Vermeidung oder die Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hurrikans, Dürreperioden und Wasserknappheit durch einen Zukunftsfonds beteiligen müssen;
dass es keine Klimagerechtigkeit ohne Geschlechtergerechtigkeit gibt. Konkret benachteiligt sind Frauen, insbesondere im Globalen Süden, weil sie meist einen geringeren sozialen Status sowie weniger politische und wirtschaftliche Macht haben als Männer. Die Mehrheit der Menschen in Armut sind dementsprechend Frauen. Oft bleibt ihnen der Zugang zu Ressourcen verwehrt, sie haben weniger rechtlich gesicherte Besitzansprüche, arbeiten häufiger in der Landwirtschaft und im Haushalt und kümmern sich um die Familie. Die Folgen des Klimawandels, wie etwa vermehrte Dürren und Seuchen, haben daher schlimmere Konsequenzen für Frauen. In Trockenzeiten müssen sie weitere Wege zurücklegen, um an Wasser zu gelangen. Teilweise brechen junge Mädchen die Schule ab, um ihren Müttern dabei zu helfen. Wenn Hitze und starke Regenfälle mehr Malariainfektionen hervorrufen, müssen sich vor allem Frauen um die Krankenpflege kümmern. Und wenn klimabedingte Veränderungen zu Migration führen, bleiben meist die Frauen zurück – ohne die finanziellen und rechtlichen Ressourcen zu haben, um für ihre Familien zu sorgen.
dass es keine Klimagerechtigkeit ohne Generationengerechtigkeit gibt. Die heutigen Generationen müssen ihren Ressourcenverbrauch einschränken und so organisieren, dass zukünftige Generationen weiterhin auf der Erde gut leben können. Die heutige Ausbeutung der Rohstoffe des Globalen Südens durch die transnationalen Konzerne muss beendet werden. Ziel muss die gerechte Verteilung der Rohstoffe sein. Die natürlichen Ressourcen sind Eigentum der Menschen in den Ländern, in denen sie liegen, und nicht von privaten Konzernen und Investor*innen. Wenn solche Ressourcen abgebaut werden müssen, dann muss der Abbau so organisiert werden, dass dieser dazu beiträgt, Armut und Ausbeutung in den Ländern zu vermindern, in denen die Rohstoffe abgebaut werden;
dass die notwendigen strukturellen Veränderungen zwischen Stadt und ländlichen Regionen gerecht verteilt werden. Die urbanen Großräume müssen mit einer deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs – z.B. durch Wärmedämmung in den Häusern, durch den Ausbau von Solaranlagen auf den Dächern und eine konsequente Verkehrswende – ihren Beitrag für den notwendigen Umbau der Gesellschaft, weg von der kohlenstoffbasierten Wirtschaftsweise, leisten. Durch öffentliche Förderprogramme müssen die ländlichen Regionen unterstützt werden;
dass beim notwendigen Umbau der Gesellschaft die besonderen Auswirkungen auf benachteiligte, beeinträchtigte oder diskriminierte Menschen berücksichtigt werden;
dass die Hauptverursacher*innen des Klimawandels deutlich mehr zur Sicherung der Pariser Klimaschutzziele beitragen müssen. Dies bedeutet, dass die Ausnahmen von der EEG-Umlage, die kostenfreie Verschmutzung der natürlichen Umwelt durch die großen transnationalen Konzerne und die ungehinderte Ausbeutung von Rohstoffen beendet werden. Eine wirksame und nachhaltige Klimapolitik kann nicht durch Marktmechanismen erreicht werden. Hier müssen endlich konsequente ordnungspolitische Regelungen zum Schutz des Klimas und der Umwelt erlassen werden;
dass die neoliberalen Freihandelsabkommen nicht weiterverhandelt und bestehende Freihandelsabkommen gekündigt werden sowie ein gerechter Handel zwischen den Regionen durchgesetzt wird. Der heutige Freihandel ist ein wichtiger Verursacher von klimaschädlichen Treibhausgasen und trägt zur weiteren Ausbeutung der Menschen im Globalen Süden und der Arbeitnehmer*innen im Globalen Norden bei;
dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten an ökologischen und menschenrechtlichen Standards ausgerichtet werden. Unternehmen, die Menschenrechte nicht beachten, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Hierfür müssen den Unternehmen menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbindlich vorgeschrieben werden. Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, müssen zivilrechtlich für Menschenrechtsverstöße und Umweltzerstörung, auch ihrer Subunternehmen und Zuliefer*innen, haften. Für Betroffene muss es möglich sein, bei Menschenrechtsverstößen im Ausland Klagen gegen Tochterunternehmen deutscher Konzerne vor deutschen Gerichten zu führen. Hierfür muss auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht eingeführt werden, welches Strafverfahren gegen Unternehmen ermöglicht und Sanktionsmöglichkeiten in Form von angemessenen Geldstrafen vorsieht. Das Lieferkettengesetz ist nur ein kleiner Schritt in diese Richtung;
dass die Staaten des Globalen Nordens mindestens zwei Prozent ihres Bruttosozialproduktes für die Entwicklungsmöglichkeiten in den Staaten des Globalen Südens zur Verfügung stellen. Dies kann durch eine Reduzierung der Rüstungshaushalte sofort umgesetzt werden.
Für die NaturFreunde steht im Mittelpunkt ihrer politischen Forderung die Durchsetzung einer Klimapolitik, die ökologisch und sozial gerecht ist. Deshalb treten die NaturFreunde für eine grundlegende Transformation des heutigen neoliberalen Kapitalismus ein. Die heutige Ausrichtung der Gesellschaft zerstört das Klima, trägt maßgeblich zu einem nie dagewesenen Artensterben bei, zerstört die Böden und führt zu immer größeren sozialen Verwerfungen in nahezu allen Gesellschaften.
Wir brauchen einen grundlegenden Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft,
weg von der kohlenstoffbasierten Ausbeutung der Natur;
weg von der Ausbeutung großer Teile der Gesellschaft zugunsten einer kleinen reichen Elite;
weg von der Ausbeutung des Globalen Südens durch den Globalen Norden.
Die NaturFreunde fordern von der Landesregierung
Eine erfolgreiche Klimapolitik kann nur dann gelingen, wenn die erforderlichen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit getroffen werden
Eine deutliche finanzielle Stärkung der Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit und zur ökologischen Sanierung sowie zum Umbau der regionalen Infrastruktur.
Der weiteren Versiegelung der Böden wirksam Einhalt zu gebieten, die Nutzung vorhandener Wohn- und Gewerbeflächen deutlich besser zu nutzen - die Versiegelung neuer Flächen darf nur noch die Ausnahme darstellen. Insbesondere dürfen neue Flächen nicht mehr mit flächenfressenden Einfamilienhäusern oder Einkaufzentren mit riesigen Parkplätzen überbaut werden, vertretbar ist vor dem Hintergrund des Klimawandels nur noch verdichtetes, mehrgeschossiges Bauen.
Die bisher nur unzureichend genutzten Potenziale an Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen in den Sektoren Gebäudeenergieversorgung und energieintensive Industrie müssen durch zusätzlich aufzulegende Anreiz- und sozialverträgliche Unterstützungsprogramme aktiviert werden.
Keine Projekte zu fördern die im globalen Süden sogenannten grünen Wasserstoff für den Export nach Europa erzeugen wollen.
Unterstützung des globalen Südens durch Wissens- und Technologietransfer um die dortigen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren
Alle Kommunen zu verpflichten nach vorheriger Erfassung des Energieverbrauchs einen kommunalen umsetzungsorientierten Wärmeplan mit festgelegten Mindestanforderungen zu erstellen.
Wohnungen und Häuser müssen klimagerecht saniert werden. Die erforderlichen energetischen Sanierungen müssen sozialverträglich gestaltet sein und die Kosten dürfen nicht den Mieter*innen aufgebürdet werden.
Ein Investitionsprogramm für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr. Wir wollen einen Vorrang für Fuß- und Radverkehr und des öffentlichen Personennahverkehrs in den Städten und Gemeinden, z.B. auch durch eine kommunale Nahverkehrsabgabe.
Kein Geld für den Neubau von Straßen! Konzentration der finanziellen Mittel für den Ausbau der Bahn und der öffentlichen Nahverkehrssysteme.
Umbau der industrialisierten, ressourcen- und klimaschädlichen Landwirtschaft hin zu einer ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft.
Konsequente Umsetzung des Klimaschutzgesetzes, z.B. des Rodungsverbots für Streuobstwiesen und des Verbots von Schottergärten umzusetzen.
Förderung einer dezentralen und ökologischen Energieerzeugung durch erneuerbare Energien. Energieversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge. Sie gehört nicht in privates Eigentum, sondern in öffentliche Hand. Atomenergie ist nicht nachhaltig!
Förderung einer nachhaltigen Bauwirtschaft („Bauwende“) für mehr Ressourcen- und Klimaschutz. Das bedeutet den vermehrten Einsatz nachwachsender Rohstoffe. Wo Beton erforderlich ist, sollte nach Möglichkeit Recycling-Beton verwendet werden.
Die NaturFreunde Württemberg werden
Informationsmaterialien und Flyer für die Ortsgruppen erarbeiten;
im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit das Thema Klimagerechtigkeit behandeln;
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Naturfreundehäuser klimagerecht gestalten und auf umweltschädliche Produkte weitestgehend verzichten;
sich aktiv an regionalen und landesweiten Bündnissen für Klimagerechtigkeit beteiligen;
in Zusammenarbeit mit dem LNV nach Kräften der weiteren Versiegelung bisher unbebauter Flächen entgegenwirken und die Ortsgruppen auffordern Initiativen vor Ort zu unterstützen;
sich gemeinsam mit den Gewerkschaften sowie Sozialverbänden dafür einsetzen, dass die Transformation unserer Wirtschaft zur Klimaneutralität sozial gerecht erfolgt und geeignete Maßnahmen entwickelt werden um Arbeitsplatzabbau zu verhindern, z.B. durch Umschulungs- und Weiterbildungsangebote und ein grundlegendes Umsteuern der Wirtschaft durch Stärkung personennaher Dienstleistungen (z.B. im Gesundheits-, Pflege- und Bildungsbereich) und des Einkommens der dort Beschäftigten;
dafür werben, auf regenerative Energie- und Stromquellen umzustellen und ausschließlich Öko-Strom (am besten von den EWS Schönau) zu beziehen;
zusammen mit ihren Partnerorganisationen in den Ländern des Globalen Südens internationale Kampagnen unterstützen, um Klimagerechtigkeit durchzusetzen;
für unsere Vereinsaktivitäten vermehrt die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation nutzen;
wo immer möglich den ÖPNV nutzen;
ihre Aktivitäten so organisieren, dass sie an den Grundsätzen der Klimagerechtigkeit orientiert durchgeführt werden;
für entstandene Treibhausgase einen Beitrag an die Umweltstiftung der NaturFreunde Württemberg leisten, um eine Kompensation zu ermöglichen.
Klimagerechtigkeit heißt für NaturFreunde vor allem
soziale und ökologische Gerechtigkeit
Gerechtigkeit zwischen globalem Norden und globalem Süden
Geschlechtergerechtigkeit
Farbe bekennen für Klimagerechtigkeit - sozial, global, Hand in Hand
Begründung:
Klimagerechtigkeit ist mehr als Klimaschutz: Klimaschutz bedeutet, dass jedes Land vor der eigenen Haustür Maßnahmen zum Kampf gegen den Klimawandel ergreift beziehungsweise sich an diesen anpasst. Klimagerechtigkeit benennt dagegen die große gemeinsame Verantwortung, die wir für den Klimaschutz haben – und die besondere Verantwortung der Verursacher*innen, entstandene Schäden wiedergutzumachen und neue Schäden zu verhindern. Wenn alle Nationen so verschwenderisch mit endlichen Ressourcen umgehen würden wie Deutschland, benötigten wir drei anstatt einer Erde. Die Pro-Kopf-Emissionen in den ärmsten Ländern sind mit weniger als einer Tonne CO2 pro Jahr in der Regel um ein Vielfaches geringer als z. B. die in Deutschland (7,8 to) oder den USA (14,4 to).
Klimagerechtigkeit wurde in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Themen - nicht nur bei uns NaturFreunden. Das kann nicht verwundern, ist doch der Klimawandel inzwischen zu einer ernsthaften Bedrohung des menschlichen Lebens auf unserem Planeten Erde geworden. Wenn jetzt nicht schnell ernsthafte wirksame Schritte zur Eindämmung des menschengemachten Klimawandels ergriffen werden, steht unser Planet vor einer globalen Katastrophe, wie sie die Menschheit bisher nicht erlebt hat.
Die Forderung nach Klimagerechtigkeit ist eine Forderung der Menschen von unten. Insbesondere Nichtregierungsorganisationen und die Macht der Vielen versuchen Druck auszuüben auf Regierungen und internationale Konzerne.
Vor den von der übergroßen Mehrheit der Klimaforscher*innen vertretenen Erkenntnissen können die Ergebnisse der Klimakonferenz COP 26 in Glasgow nur enttäuschen. Die in Glasgow wie auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgelegten Ziele zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen sind zweifellos Schritte in die richtige Richtung - sie sind aber bei weitem noch nicht ausreichend! Auch das im Koalitionsvertrag der baden-württembergischen Landesregierung festgelegte Ziel der Erreichung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 ist nicht ausreichend - Deutschland muss dieses Ziel spätestens 2035 erreichen! Immer noch ist es leider so, dass egoistische Gewinninteressen von Großkonzernen sowie wirtschaftlich starker Nationen Vorrang eingeräumt wird vor der Rettung der Zukunft unseres Planeten und der Menschheit.
Für uns NaturFreunde bedeutet das, dass wir uns gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen verstärkt für die Umsetzung eines wirksamen Klimaschutzes einsetzen müssen.
Auch wenn wir selbst nur einen kleinen Teil zum Klimaschutz beitragen können, so richten sich die Herausforderungen des Klimaschutzes natürlich auch an uns selbst: Das betrifft sowohl unsere Häuser, die wir klimaneutral machen wollen, als uns selbst, indem wir als Hausbesitzer auf regenerative Energie- und Stromquellen umstellen und ausschließlich Öko-Strom beziehen.
Die Energiewende hat seit Beginn dieses Jahrtausends in Deutschland schon bedeutende Fortschritte gemacht, ist in den letzten Jahren aber leider unnötig ausgebremst worden z.B. durch bürokratische Hemmnisse bei der Erzeugung von Ökostrom. Diese vom Bund gemachten Vorschriften gilt es schnell zu entrümpeln. Aber auch unser Land Baden-Württemberg ist bei der Erzeugung von Ökostrom alles andere als vorbildlich: Bei der Erzeugung von Solarstrom, insbesondere aber bei der Windenergie hinkt Baden-Württemberg hinter den Erfordernissen deutlich zurück.
Oft übersehen und deshalb manchmal auch als „weißer Elefant“ betitelt wird die Bauwirtschaft als sehr großer Emittent von Klimagasen. Insbesondere bei der Herstellung von Zement/Beton sowie Baustahl werden sehr große Mengen an CO2 emittiert. Beim Zement kommt zum hohen Energiebedarf hinzu, dass beim Produktionsprozess durch Kalzinierung (Abscheidung von CO2 aus Kalkstein - CaCo3) zusätzliches CO2 erzeugt wird. Weltweit verursacht die Betonindustrie dreimal so viel CO2 wie der Flugverkehr. Hinzu kommt bei der Betonproduktion die Landschaftszerstörung durch großflächige oberflächennahe Gewinnung von Kalkstein in Steinbrüchen. Die weltweite Verknappung des Rohstoffes Sand („Sand-Krise“) zerstört Lebensräume, verschmutzt Flüsse und erodiert Strände, die bereits durch den steigenden Meeresspiegel abgetragen werden.
Der größte Handlungsbedarf besteht im Bereich Verkehrswende. Dort wurden in den letzten 25 Jahren kaum Fortschritte erzielt. Im Gegenteil wurde der technologische Fortschritt bei der Entwicklung effizienter Motoren durch immer mehr Kraftfahrzeuge mit durchschnittlich deutlich mehr Gewicht und Leistung mehr als wettgemacht (Rebound-Effekt).
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Abstimmung: einstimmig
Antragssteller*innen: Landesvorstand, erweiterter Landesvorstand Antrag GP 2
Antrag: Jetzt erst Recht!
Frieden herstellen - Frieden sichern! Abrüsten statt Aufrüstung! Entspannungspolitik jetzt!
Ein Positionspapier
Die NaturFreunde Württemberg fordern das sofortige Ende aller kriegerischen Handlungen in Europa und der Welt. Deshalb verurteilen die NaturFreunde Württemberg den völkerrechtswidrigen Überfall der russischen Regierung auf die Ukraine in aller Schärfe. Insbesondere fordern wir die Wiederherstellung der staatlichen Souveränität der Ukraine, einen sofortigen Rückzug der russischen Truppen aus dem Staatsgebiet der Ukraine und die Aufnahme von ehrlichen Friedensverhandlungen. Es gilt in diesem Krieg zu verhindern, dass er sich zu einem Weltkrieg entwickelt. Perspektivisch sind sämtliche Militärbündnisse aufzulösen
Wir NaturFreunde bleiben bei unserem Standpunkt, dass anstatt mit Kriegen Probleme lösen zu wollen, Abrüsten statt Aufrüstung, eine Fortsetzung und Vertiefung der weltweiten Rüstungskontrolle, der Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag, ein Stopp der Rüstungsexporte und eine Politik der Gemeinsamen Sicherheit notwendig sind. Wir kritisieren die neue Hochrüstung, die Aufkündigung des INF-Vertrages und die Gefährdung der Rüstungskontrolle. Sie sind unvereinbar mit einer Friedens- und Entspannungspolitik für unsere Welt, die auf Gegenseitigkeit angewiesen ist, um die Erde nicht zu vernichten.
Die NaturFreunde Württemberg fordern von der Bundesregierung und der EU eine Abrüstungs- und Entspannungspolitik anstatt eine Politik der militärischen Abschreckung. Sicherheit ergibt sich letztendlich nicht durch Abschreckung und Aufrüstung. Sicherheit ergibt sich aus Kooperation und Abrüstung. Die Logik von Konfrontation und Gewalt führt ins Verderben und muss zugunsten einer Logik der friedlichen Zusammenarbeit und der gemeinsamen Sicherheit radikal überwunden werden.
Diese Einsicht ist gerade angesichts der bestürzenden Entwicklungen in Osteuropa wichtiger denn je. Die Rüstungsausgaben steigen maßlos, neue autonome Waffensysteme, die die Schwelle des Gewalteinsatzes senken, werden eingesetzt und neue und noch schnellere Atomwaffen stationiert. Gleichzeitig gibt es neue globale Bedrohungen, wie die Klimakrise oder die Verknappung von wichtigen Rohstoffen.
Auch Deutschland steht am Scheideweg, denn in Europa droht eine Rückkehr in eine neue, auch atomare Aufrüstung. Europa muss aber ein Friedensprojekt sein. Die derzeitige Militarisierung und Gestaltung der EU als Militärmacht müssen gestoppt werden. Ebenso steht die Politik in Baden-Württemberg in der Verantwortung. Denn hier sind große und namhafte Rüstungskonzerne beheimatet. Baden-Württemberg muss deswegen eine Vorreiterrolle übernehmen.
In einer Welt, in der eine verheerende Mischung aus Nationalismus und Militarismus zunehmend den Frieden bedroht, muss mehr in Klimaschutz und soziale Sicherheit investiert werden und nicht in Rüstung. Deshalb:
Militärische Aufrüstung stoppen, Spannungen abbauen, Vertrauen aufbauen, eine ökologisch verträgliche Entwicklung und mehr soziale Gerechtigkeit schaffen, Entspannungspolitik auch mit Russland und China vorantreiben.
Zudem fordern wir, Rüstungsexporte zu verbieten.
Begründung:
Die NaturFreunde treten schon immer für Frieden und Völkerverständigung ein.
Deshalb verurteilen die NaturFreunde Württemberg den völkerrechtswidrigen Überfall der russischen Regierung auf die Ukraine in aller Schärfe. Wir wissen, dass es einen langen Vorlauf gibt, bei dem es verheerende Fehler auf beiden Seiten gegeben hat. Dies rechtfertigt aber keinesfalls einen militärischen Einmarsch in die Ukraine. Wladimir Putin hat sich als größenwahnsinnig erwiesen.
Die Welt hat in den letzten Jahrzehnten nicht das Konzept der Gemeinsamen Sicherheit verfolgt, welches in einer Zeit, in der Krieg das Ende aller Dinge sein kann, unabdingbar ist. In einer Zeit, in der wir vor großen sozialen und ökologischen Herausforderungen stehen, müssen die Menschen miteinander sprechen, zusammenarbeiten, gemeinsame Lösungen suchen und abrüsten. Die russischen Truppen müssen sich deshalb zurückziehen, und die Waffen müssen schweigen.
Schon länger sind wir besorgt über aktuelle Entwicklungen, wie
das Wiedererstarken nationaler Gefühle und Bewegungen, die nicht den Frieden sichern, sondern Egoismus, Abgrenzung und Feindseligkeit gegenüber anderen;
das wieder belebte Gespenst des Kalten Krieges zwischen Ost und West und die damit verbundene Kündigung des INF-Vertrages, die Absichtserklärungen bezüglich der Aufstellung neuer Raketensysteme, die den Weltfrieden gefährden wie schon in den 70er/80er Jahren des 20. Jahrhunderts;
die Forderung, den Wehretat auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, was nicht nur den Frieden destabilisiert, sondern auch notwendige staatliche Ausgaben im sozialen
oder Umweltbereich verhindert.
Der Frieden in der Welt ist fragil: Nationale Alleingänge nehmen zu, die Zahl der aktiven Konflikte weltweit steigt und viele Regierungen setzen wieder auf militärische Stärke und Konfrontation. Die Folgen der Corona-Pandemie und der Erderhitzung verschärfen die Lage.
Wir NaturFreunde wollen das politische Versagen in der Friedenspolitik nicht länger hinnehmen. Deshalb gab es unlängst Aktionstage, die unter dem Motto „Frieden“ standen. Das Engagement für Frieden hat in unserem Verband eine lange Tradition. Schon in den 1950er-Jahren haben die NaturFreunde und insbesondere die Naturfreundejugend die Anti-Atomtod-Bewegung unterstützt und die Ostermärsche mitbegründet. Im Jahr 2021 haben die NaturFreunde mit der längsten Friedensdemonstration in Deutschland auf die friedenspolitische Lage aufmerksam gemacht. Daran möchten wir mit dem Aufruf anknüpfen.
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Abstimmung: angenommen nein 2 Enthaltung 2
Antragssteller*innen: Fachbereich Global Antrag GP 3
Antrag: Unser Beitrag zur Klimagerechtigkeit
Ein Positionspapier
Das Umwelt- und Ausbildungszentrum Alioune Diagne Mbor(*) de BEKHAR in Bekhar/Senegal ist durch Beschluss der Landesvorstände der NaturFreunde Baden und Württemberg als gemeinsam zu förderndes und zu unterstützendes Partnerschaftsprojekt erklärt worden. Das Zentrum ist bewusst für die Ausbildung von Mädchen und jungen Frauen konzipiert, denn sie sind besonders benachteiligt und haben oft nicht die Möglichkeit eine Ausbildung zu erhalten.
Die Kosten für die Ausbildung können die Familien nicht oder nur teilweise selber aufbringen. Der Fachbereich Global hat es in den vergangenen Jahren durch vielerlei Aktivitäten geschafft die notwendigen Finanzmittel zu beschaffen. Wir wollen das auch in Zukunft weiterhin tun und brauchen deshalb Unterstützung. Die NaturFreunde in Senegal setzen alles daran, dass sich das Umwelt- und Ausbildungszentrum in naher Zukunft selbst tragen kann. Solange dies noch nicht möglich ist, bitten wir unsere Ortsgruppen um gezielte Förderung. Denn: Die NaturFreunde verstehen sich als internationaler solidarischer Verband und stehen ein für globale Gerechtigkeit.
Der Fachbereich Global appelliert an Ortsgruppen und Gliederungen des Verbandes, eine Fördervereinbarung über einen bestimmten jährlichen Beitrag für das Umwelt- und Ausbildungszentrum abzuschließen.
Wir bitten, dass
der Landesvorstand und die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle die Ortsgruppen und Gliederungen aktiv ermuntern und dabei unterstützen, eine Fördervereinbarung für das Umwelt- und Ausbildungszentrum in Bekhar/Senegal abzuschließen;
die Ortsgruppenvorstände ihre Mitglieder über das Partnerschaftsprojekt informieren und die Möglichkeit erläutern, eine Fördervereinbarung für das Umwelt- und Ausbildungszentrum in Bekhar/Senegal abzuschließen
Sowohl der Fachbereich GLOBAL als auch die zuständige hauptamtliche Mitarbeiterin können nach Absprache durch Veranstaltungen, Vorträge und bereits vorhandene Materialien – wie z.B. die Ausstellung “Die Frauen von Bekhar” u.v.a.m. - die Ortsgruppen und Gliederungen aktiv dabei unterstützen.
Begründung:
Frauen sind besonders benachteiligt, allein auf Grund ihres Geschlechts - weltweit.
Insbesondere in den Ländern des Globalen Südens sind Frauen für die Ernährung der Familie zuständig. Sie sorgen für Aussaat und Ernte, holen das Wasser und kochen. Sie leiden deshalb mehr unter dem Klimawandel und haben aufgrund der Sorgearbeit für Kinder und Pflegebedürftige meist nicht die Möglichkeit vor den Auswirkungen des Klimawandels zu fliehen.
Frauen und Mädchen leiden nach Krisen länger und stärker, etwa durch niedrigere Einkommen und schlechteren Zugang zu Produktionsmitteln, durch Nahrungsmittelunsicherheit und Unterernährung.
Bei Dürre, Wassermangel oder Waldsterben müssen Frauen und Mädchen noch längere Strecken zurücklegen, um Wasser oder Brennholz zu holen. Diese Mehrarbeit geht häufig mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und erhöhtem Risiko für sexualisierte und körperliche Gewalt einher.
Z.B. in Ostafrika müssen Frauen oft mehr als zehn Kilometer laufen auf der Suche nach Wasser. Durch erhöhte Sorgearbeit bleibt weniger Zeit für Bildung, Erwerbsarbeit oder politisches Engagement, mit Auswirkungen auf das Einkommen von Frauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Fast 40 Millionen Kinder werden jährlich durch klimabedingte Katastrophen in ihrer Bildung eingeschränkt und die Mädchen sind die letzten, denen die Teilhabe an Bildung gewährt wird.
Heutzutage finden die unterschiedlichen Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen zunehmend Beachtung. Dennoch wird die wichtige Rolle von Frauen bei Klimaverhandlungen als Triebkräfte für Veränderungen und im Umgang mit natürlichen Ressourcen häufig übersehen.
Naturkatastrophen unterscheiden nicht zwischen den Geschlechtern. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede dabei, wie Frauen und Männer die Auswirkungen des Klimawandels erfahren. Frauen und Kinder sterben bei einer Katastrophe mit 14-mal höherer Wahrscheinlichkeit als Männer, unter anderem weil sie später gewarnt werden, seltener schwimmen können und sich auf der Flucht um Angehörige kümmern. Beim Tsunami 2004 in Asien waren 70% der Todesopfer Frauen.
Es hat sich gezeigt, dass Klimakatastrophen geschlechtsspezifische Gewalt, etwa sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Kinderheirat und Menschenhandel verstärken.
In Gambia haben Stürme und Überflutungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Folgen treffen vor allem Frauen und Mädchen: Mädchen sind zu Kinderhochzeiten gezwungen worden, weil die Bauern wegen der Folgen des Klimawandels verarmt sind. Kinder, vor allem die Mädchen, durften nicht mehr in die Schule, weil die Eltern Angst hatten, dass sie in den Fluten umkommen.
Frauen und Mädchen setzen sich stark und erfolgreich für die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung des Klimawandels ein. In vielen Ländern stehen sie an der Spitze der Klimabewegung.
Frauen können durch ihr Wissen und ihre Fertigkeiten wichtige Beiträge zur Katastrophenprävention und -bewältigung auf der lokalen und individuellen Ebene leisten. Sie brauchen den gleichen Zugang zu (Aus-)Bildung, Forschung und Ressourcen, damit sie einen noch größeren Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise leisten können
Die Corona-Pandemie hat noch einmal zu einer Verschärfung der Benachteiligung beigetragen.
Der Rechtsphilosoph Kwame Appiah zu der Situation der Mädchen und Frauen in der Pandemie und deren Folgen:
„Forscher betonen, dass Schülerinnen besonders darunter zu leiden haben, wenn Schulen schließen: Für sie wächst das Risiko von Kinderehe und -schwangerschaft, häuslichem Missbrauch und Ausbeutung durch Kinderarbeit. Aus all diesen Gründen – und aufgrund der schlichten Tatsache, dass Mädchen ganz selbstverständlich zum Kinderhüten und zur Erfüllung häuslicher Pflichten herangezogen werden – fürchten Unesco-Experten, dass weltweit möglicherweise elf Millionen Mädchen nie wieder zum Schulunterricht zurückkehren werden. Man könnte das als eine weitere Long-Covid-Variante betrachten.
Diese unterschiedliche Betroffenheit der Geschlechter muss aus diversen Gründen beunruhigen. Schätzungen besagen, dass Frauen mit jedem zusätzlichen Schuljahr später im Leben um 11,5 Prozent höhere Löhne erzielen, einige Prozentpunkte mehr, als Männer bei längerer Schulzeit erwarten können. Lawrence Summers, ein bemerkenswert nüchterner Ökonom, hat es einmal so formuliert: „In die Mädchenbildung zu investieren, könnte durchaus die ertragreichste Investition sein, die in Entwicklungsländern zur Verfügung steht.“ Frauen mit höherem Bildungsniveau haben in der Regel weniger Kinder, investieren aber mehr in jedes einzelne Kind. Ihre Kinder sind gesünder und ihrerseits besser ausgebildet. Gebildete Frauen nehmen auch intensiver am gesellschaftlichen Leben teil. Die stärkere Berücksichtigung von Frauen und Mädchen im Bildungswesen könnte also, wie der indische Nobelpreisträger Amartya Sen feststellt, durchaus dazu beitragen, die Ungleichheit der Geschlechter im Familienleben zu verringern.“
* Anmerkung: Alioune Diagne Mbor (1923-2016) war Minister und Generalsekretär der senegalesischen Regierung zwischen 1960 und 2000, Mitbegründer der NaturFreunde Senegal.
Adressat*innen: Vorstände, Bezirke, Ortsgruppen der NaturFreunde Württemberg und weitere Gliederungen.
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller*innen: Fachbereich Umwelt Antrag FBU 1
Antrag: Energie- und Wärmewende - eine Chance für Baden-Württemberg
Ein Positionspapier
- Die NaturFreunde Württemberg fordern die Landesregierung auf, die Arbeiten an der bereits im September 2021 angekündigten Wärmestrategie des Landes sofort aufzunehmen. Erste Ergebnisse sind kurzfristig vor der Sommerpause vorzulegen.
- Die NaturFreunde Württemberg fordern die Landesregierung weiter auf, den Bund im Rahmen einer länderübergreifenden Bundesratsinitiative zu unterstützen um die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für die „Bundesförderung effizienter Wärmenetze“ (BEW) zeitnah sicherstellen zu können.
- Die NaturFreunde Württemberg fordern die Landesregierung und alle gewählten Vertreter im Landtag auf, dass das Land in Ergänzung zur „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) entsprechende Fördermittel zur Unterstützung der Kommunen in den Haushalt einstellt.
Das Land Baden-Württemberg hat sich in seinem Klimaschutzgesetz verpflichtet, schon bis 2040 (also fünf Jahre früher als der Bund) klimaneutral zu sein. Dies ist notwendig, um die Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris zu erreichen und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 gerecht zu werden. Einige Städte wollen schon bis 2035 klimaneutral sein.
Bei der Stromerzeugung werden gegenwärtig fast 50 % aus erneuerbarer Energie erzeugt. Bei der Wärmeversorgung werden dagegen 2020 erst 15 % aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt[1]. Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll die klimaneutrale Wärme bis 2030 bei 50 % liegen.
Ein großer Teil der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele müssen durch die Städte und Gemeinden umgesetzt werden. Wird das Ausbauziel auf Wind und PV beschränkt, bleibt ein zentral wichtiger Baustein der Energiewende außen vor – nämlich die Wärme. Diese macht fast 50 % des Endenergieverbrauchs in Baden-Württemberg aus.
Es genügt aber nicht, dass das Klimaschutzgesetz beim Wärmesektor auf der Ebene des Planerischen stehen bleibt. Das Gesetz verpflichtet die 103 Großen Kreisstädte und Stadtkreise, bis 2023 eine Wärmeplanung zu erstellen. Um die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten, müssen die Städte in großem Stil Anlagen zur Erzeugung klimaneutraler Wärme sowie Wärmenetze zur Verteilung dieser Wärme errichten, insbesondere im Gebäudebestand. Dafür bedarf es zielgerichteter Anreize und Fördermöglichkeiten.
Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen können allein und solche mit einer geringeren Bevölkerungszahl im Zusammenschluss mit mindestens zwei weiteren Gemeinden einen Förderantrag stellen, um eine Wärmeplanung durchzuführen.
Die vom Energieministerium angekündigten Arbeiten an der Wärmestrategie des Landes sollten baldmöglichst vorgelegt werden, damit Kommunen und Bürger*innen eine Orientierungsgrundlage haben. Gleiches gilt für das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2.0) des Bundes und die für 2022 oder 2023 angekündigte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD[2]).
Die kommunale Wärmeplanung als Teil der nachhaltigen Stadtentwicklung bietet die Möglichkeit, soziale Aspekte zielgerichtet einzubeziehen. Die mit der Wärmeversorgung und energetischen Sanierung verbundene soziale Dimension (Vermeidung von Mehrbelastungen durch energetische Sanierungen oder steigende Energiekosten von Haushalten mit geringem Einkommen) sollte dabei von Anfang an mit betrachtet werden. Sowohl die energetische Sanierung als auch der Fuel-Switch hin zu erneuerbarer Wärme kann zu steigenden Kalt- und oftmals auch Warmmieten führen, bedingt durch die Modernisierungsumlage, geringere Energieeinsparungen als erwartet und ggf. teurere erneuerbare Alternativen, deren Anschaffungs- und Betriebskosten im Vergleich zu fossilen Energieträgern kurz- und mittelfristig höher sind.
Um dem entgegenzuwirken und zu gewährleisten, dass Gebäude, die technisch und wirtschaftlich schwer sanierbar sind, dennoch saniert werden, können auf Basis einer kommunalen Wärmeplanung gezielt Fördergelder in Gebiete gelenkt werden, die aus energetischer und sozialer Sicht prioritär saniert werden sollten.[3]
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die Wärmewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. Sie entspricht damit auch zentralen Wünschen der Bevölkerung nach Beteiligung bei der Energiewende und nach lokalen Lösungen[4].
Adressat*innen:
Landesregierung Baden-Württemberg: Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Umweltministerin Thekla Walker, Fraktionsvorsitzende des Landtags, Medien, Öffentlichkeitsarbeit.
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Abstimmung: angenommen nein 0 Enthaltung 5
Antragsteller*innen: Fachbereich Umwelt Antrag FBU 2
Antrag: NaturFreunde forderten schon 2013 und heute erneut:
Hände weg vom Wasser – Wasser ist ein Menschenrecht!
Die NaturFreunde Württemberg fordern die Bundes- und die Landesregierung und alle gewählten Vertreter*innen in den Parlamenten auf, sich für die Erhaltung der Bereichsausnahme in Art. 12 der Konzessionsvergaberichtlinie (KVR) einzusetzen, wenn sich der Bericht gegen die Erhaltung der Bereichsausnahme ausspricht.
Die NaturFreunde Württemberg forderten 2013 und fordern aufgrund der aktuellen Entwicklung heute erneut die Bundes- und Landesregierung und alle gewählten Vertreter*innen in den Parlamenten (Kommunen, Land, Bund, Europa, europäische Kommission) auf, sich mit allen demokratischen Mitteln dafür einzusetzen, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln der Europäischen Union unterworfen werden und dass die Wasserwirtschaft von jeglicher Liberalisierungsagenda auszuschließen ist.
Durch die EU-Gesetzgebung sollte die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitlich geregelt werden. Aufgrund des Widerstandes der ersten Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ wurde die Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie erreicht. Die EU-Kommission hat gemäß Art. 53 Unterabsatz 3 der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU (KVR) die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausschlüsse nach Art. 12 KVR auf den Binnenmarkt unter Berücksichtigung der besonderen Strukturen in der Wasserwirtschaft zu prüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht zu erstatten (sog. „Bericht“).
Für diesen Zweck hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Fragebogen übermittelt, an dessen Beantwortung das Bundeswirtschaftsministerium auch alle Bundesländer sowie mehrere Verbände (u.a. AöW, BDEW, VKU, BDI, Verdi) beteiligt hatte.
Nur ein Teil der Fragen im Fragebogen beschäftigt sich mit den besonderen Ausschlüssen für den Bereich Wasser von der KVR 2014/23/EU. Die Bundesregierung hat auf diese Fragen im Wesentlichen geantwortet, dass der Wassersektor in Deutschland in Umsetzung von Artikel 12 der Richtlinie gemäß § 149 Nummer 9 GWB nicht dem Konzessionsvergaberecht unterliegt, für Vergaben im Bereich Wasser und Abwasser und ihre gerichtliche Überprüfung aber sonstige Regeln gelten, für Wasserkonzessionen insbesondere nach Artikel 3 und 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG), §§ 18 ff. und §§ 31 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ggf. die Grundsätze des europäischen Primärrechts (BReg BTags-Drs. 20/616).
Die EU-Kommission hätte bis zum 18. April 2019 einen Bericht besonders für die Überprüfung der Herausnahme der Wasserversorgung an das EU-Parlament übermitteln sollen (BReg BTags-Drs. 19/7007). Die Kommission hat den Bericht auch bis zum 11. September 2021 noch nicht übermittelt (BReg in BTags-Drs. 20/40).
Adressat*innen:
Landesregierung Baden-Württemberg, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Landesumweltministerin Thekla Walker, Fraktionsvorsitzende des Landtags Baden-Württemberg, Präsident des Europäischen Parlaments, Europaabgeordnete aus Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg , Medien, Öffentlichkeitsarbeit.
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Abstimmung: angenommen nein 1 Enthaltung 1
Antragsteller*innen: Fachbereich Umwelt Antrag FBU 3
Antrag: Abbau von Sand, Kies und anderer Rohstoffe
Ressourcen schonen, Natur schützen.
Um eine dauerhafte Verringerung der Förderrate von mineralischen Rohstoffen zu etablieren und Natur zu schonen fordern die NaturFreunde Württemberg folgende Maßnahmen durchzuführen:
1. Recycling: konsequentes Baustoffrecycling von Abbruchmaterial
Substitution: alternative Baustoffe (z.B. Holz, Lehmbaustoffe)
Effizienz: minimales Bauen (z.B. Schraubfundamente)
Eingriffe: vermeiden, minimalisieren und maximal kompensieren
Ziel ist es einerseits die Ressourcen zu schonen und eine nachhaltige Nutzung zu optimieren und andererseits die Natur zu schützen. Um diese Ziele zu erreichen muss die Kreislaufwirtschaft hinsichtlich Baumaterial verbessert und die Entwicklung von neuen Baustoffen vorangetrieben werden.
Begründung:
Ungeheure Mengen an mineralischen Rohstoffen werden unter anderem in der Baubrache bei der Herstellung von Beton und Mörtel sowie als Schotter beim Infrastrukturbau verwendet. Diese Rohstoffe sind nicht unbegrenzt verfügbar, es sind endliche Ressourcen, deren Vorkommen irgendwann erschöpft sein werden. Recycling, Substitution und Effizienz im Zusammenhang mit diesen Rohstoffen sind dringend geboten. Zudem muss die Rohstoffversorgung für zukünftige Generationen gesichert sein.
Laut Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (Rohstoffbericht, 2020) werden im Land gegenwärtig an fast 500 Stellen mineralische Rohstoffe gewonnen. Mengenmäßig am bedeutendsten sind Kiese und Sande. Die Rheinebene und Oberschwaben sind Schwerpunkte des Kies und Sandabbaus in Baden-Württemberg. Die Gewinnung dieser Rohstoffe ist mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden. Es kommt zum Verlust von Auenlandschaften, Seen, Wäldern und anderen wertvollen Lebensräumen. Zudem entstehen Risiken und Gefahren für unser Grund- und Trinkwasser. Planungen und Maßnahmen sollte daher stets die Ziele verfolgen: Vermeidung, Eingriffsminimierung und maximale Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen.
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Abstimmung: einstimmig
Antragssteller*innen: Fachbereich Umwelt Antrag FBU 4
Antrag: Den Nationalpark Schwarzwald erweitern und weiterentwickeln!
Eine Resolution
Im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg ist vorgesehen den Nationalpark Schwarzwald auf Basis fachlicher Kriterien in einem transparenten Beteiligungsprozess zu erweitern und weiterzuentwickeln. Dazu gehört ausdrücklich auch die räumliche Erweiterung des Nationalparks, in dem die beiden Teilräume miteinander verbunden werden.
Die NaturFreunde in Württemberg befürworteten auf ihrer Landeskonferenz in Ulm am 20./21.4. 2013 ausdrücklich die Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald. Wir freuen uns, dass sich der Nationalpark in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat und die Angebote des Nationalparks gut angenommen werden.
Die NaturFreunde Württemberg begrüßen eine räumliche Erweiterung des Nationalparks.
Mit ihr besteht die Möglichkeit die beiden Inseln des Nationalparks zu verbinden, mehr Vielfalt der Lebensräume in den Nationalpark einzubringen und so bedrohten Arten sowie natürlichen Prozessen mehr Raum zu geben.
Die NaturFreunde Württemberg unterstützen nachdrücklich und erwarten, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg und der Fachbereich Umwelt der NaturFreunde in Baden-Württemberg in den Beteiligungsprozess einbringen.
Adressat*innen:
Landesregierung Baden-Württemberg: Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Umweltministerin Thekla Walker, Fraktionsvorsitzende des Landtags, Landräte und Oberbürgermeister des Region Nordschwarzwald, Medien, Öffentlichkeitsarbeit.
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller*innen: erweiterter Landesvorstand Antrag AG 1
Antrag: Etablieren eines „Berg-frei“-Fest der Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg e.V. (AG NF BW eV)
Es wird ein gemeinsames „Berg frei“-Fest (Arbeitstitel) der AG NF BW eV eingerichtet, das einmal im Jahr ausgerichtet und für 2023 erstmals angestrebt wird.
Das Fest soll einen inhaltlichen Schwerpunkt haben mit dem sich alle Fachbereiche und Fachgruppen sowie die Naturfreundejugend auseinandersetzen, z.B. ein Sportaktionstag, das Thema Umweltbildung, etc. Alle werden gebeten sich entsprechend einzubringen.
Der Termin wird mit der Naturfreundejugend und den Fachbereichen abgestimmt und der Veranstaltungsort soll gut erreichbar sein.
Begründung:
Die Mitgliederversammlung der AG NF BW eV hat am 10.02.2022 beschlossen, den Gremien der Landesverbände der NaturFreunde Baden und Württemberg zu empfehlen, ein gemeinsames „Berg-frei“-Fest zu etablieren.
Ein „Berg frei“-Fest dient der gegenseitigen Vernetzung von Mitgliedern, der besseren Sichtbarkeit der NaturFreunde sowie der Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins.
Vom „Berg-frei“-Fest können neue Impulse in die Verbände aber auch in die Öffentlichkeit ausgehen. Es besteht die Möglichkeit die Vielfalt, Breite und Tiefe der NaturFreunde darzustellen.
Angesprochen werden sollen die Mitglieder, die interessierte Öffentlichkeit und nahestehende Organisationen, wie z.B. die Gewerkschaften.
Für das Gelingen des „Berg frei“-Festes ist es nötig, dass die Landesverbände mit der AG NF BW eV einen Kooperationsvertag abschließen, in dem Auftrag, Befugnisse, Arbeitsweise, zur Verfügung stehende Ressourcen wie die gegenseitige Kommunikation (Information, Konsultation, Entscheidung) festgehalten werden.
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller*innen: erweiterter Landesvorstand Württemberg Antrag AG 2
Antrag: Einrichten eines gemeinsamen Fachbereiches NaturSport bei der Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg e.V. (AG NF BW eV)
Es wird bei der Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde Baden-Württemberg e.V. ein gemeinsamer Fachbereich NaturSport eingerichtet.
Begründung:
Die Mitgliederversammlung der AG NF BW eV hat am 10.02.2022 beschlossen, den Gremien der Landesverbände der NaturFreunde Baden und Württemberg zu empfehlen, einen gemeinsamen Fachbereich NaturSport einzurichten.
Ziel des gemeinsamen Fachbereiches NaturSport ist, über die bestehende Zusammenarbeit im Bereich NaturSport Wandern hinaus, weitere Sportarten in ihrem Angebot zu verbessern und damit die Sichtbarkeit des Naturfreunde NaturSports zu stärken. Hierzu werden Natursportzentren an den Häusern eingerichtet, eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit organisiert und die Naturfreundejugend eingebunden.
Erster Schritt ist der Beitritt zum Landessportverband.
Im Rahmen das Fachbereiches NaturSport wird eine landesweite Sportkonferenz durchgeführt, bei der die Fachbereichs- und ggf. Fachgruppenleitungen gewählt werden.
Für das Gelingen eines gemeinsamen Fachbereichs NaturSport ist es nötig, dass die Landesverbände mit der AG NF BW eV einen Kooperationsvertag abschließen, in dem Auftrag, Befugnisse, Arbeitsweise, zur Verfügung stehende Ressourcen wie die gegenseitige Kommunikation (Information, Konsultation, Entscheidung) festgehalten werden.
Anmerkung:
Aktuell findet die Zusammenarbeit des Bereiches NaturSport/Wandern außerhalb der AG NF BW eV statt. Die jeweiligen Satzungen müssten entsprechend angepasst werden.
Die hauptamtliche Unterstützung liegt bei NF LV Baden (50%) und bei LV Württemberg (10%).
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller*innen: erweiterter Landesvorstand Württemberg Antrag AG 3
Antrag: Stärken der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg e.V. (AG NF BW eV)
Zur Verbesserung der Außenwahrnehmung der NaturFreunde in Baden-Württemberg und zur besseren Erkennbarkeit als landesweiter Verband wird eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit etabliert.
Über den gemeinsamen Einleger in der NaturFreund:in und den Roll-Ups zu verschiedenen Themen für Veranstaltungen hinaus wird bis Ende 2022 eine gemeinsame Homepage erarbeitet, gemeinsame Email-Adressen (z.B. @naturfreunde-bw.de) für die übergreifend arbeitenden Fachbereiche und Fachgruppen eingerichtet und das Auftreten gemeinsam organisiert (Koordination von Vertreter:innen, Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte).
Ab 2023 wird ein gemeinsamer Auftritt in den Sozialen Medien eingerichtet, gemeinsame Printmedien und ein gemeinsamer Newsletter angeboten.
Die Briefköpfe für die übergreifenden Fachbereiche und Fachgruppen werden erarbeitet.
Es wird eine gemeinsame Informations-Plattform (wechange.de) eingerichtet, um den Zugang zu Terminen, Informationen, Texten und sonstigen Dokumenten zu erleichtern.
Begründung:
Die Mitgliederversammlung der AG NF BW eV hat am 10.02.2022 beschlossen, den Gremien der Landesverbände der NaturFreunde Baden und Württemberg zu empfehlen, eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu installieren.
Es ist davon auszugehen, dass durch die vertiefte Zusammenarbeit Zeit, Geld und Personal (haupt- und ehrenamtlich) eingespart werden kann.
Für das Gelingen einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit ist es nötig, dass die Landesverbände mit der AG NF BW eV einen Kooperationsvertag abschließen, in dem Auftrag, Befugnisse, Arbeitsweise, zur Verfügung stehende Ressourcen wie die gegenseitige Kommunikation (Information, Konsultation, Entscheidung) festgehalten werden.
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller*innen: erweiterter Landesvorstand Württemberg Antrag AG 4
Antrag: Auf dem Weg zu Vertiefung und Vernetzung der Aktivitäten der beiden Landesverbände - inhaltlich, organisatorisch, personell
Die Landeskonferenz stimmt dem von der Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg e.V. beschlossenen Strategiepapier zu, um damit die Zusammenarbeit der beiden Landesverbände zu vertiefen und ihre Aktivitäten besser zu vernetzen. So sollen die NaturFreunde in Baden-Württemberg wieder sichtbarer werden.
Begründung:
Inhaltlich
Die Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde Baden-Württemberg e.V. wurde 1991 gegründet um im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter VR 5152 eingetragen.
Eine sehr gute Zusammenarbeit besteht bereits zwischen den beiden Landesverbänden NaturFreunde Baden e.V. und NaturFreunde Württemberg e.V. in den Fachbereichen NaturFreunde Global, einschließlich der jährlich stattfindende Tournee mit Mamadou, der Umwelt sowie bei Natursport/Wandern, sowie die gemeinsamen Reiseveranstaltungen. Hier sind die gemeinsamen Projekte wie die Liebenzeller Gespräche, das Umwelttreffen des FB Umwelt, die Bundesgartenschau in Mannheim, der Erhalt der Mangroven, das Umwelt- und Ausbildungszentrum Bekhar/Senegal, die Wanderleiter*innen-Ausbildung sowie die Ausrichtung der Bundes- und Landeswandertage zu nennen, wie auch das Wintercamp im Naturfreundehaus Feldberg.
Darüber hinaus wird die Stärkeberatung gemeinsam angeboten. Es gibt erste Impulse im Bereich P19, diese sollen wiederaufgenommen werden. Die Fachbereiche arbeiten selbständig im Bewusstsein einer gemeinsamen Arbeit in den Landesteilen.
Eine gemeinsame Information für die Mitglieder wird in die NaturFreundIn eingelegt. Das Reisejournal wird gemeinsam entwickelt und verbreitet.
Darüber hinaus ist die Arbeitsgemeinschaft anerkannte Naturschutzvereinigung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz und sie ist Mitglied im Nationalpark Schwarzwald, im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, im Landesverband der Entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen BW (DEAB) und in der Verbraucherzentrale BW e.V. wie auch im Landesnaturschutzverband e.V..
Die Mitgliedsbeiträge werden anteilig berechnet und in Rechnung gestellt.
Aktuell wurde die Aufnahme in den Landessportverband beantragt.
Diese Art der gemeinsamen Aufgabenerledigung ist beispielhaft und bedarf der Ausweitung.
Vorstellbar wäre eine vertiefte Kooperation bei den Themen
Natursport
Veranstaltungen/Auftritte, z.B. einmal jährlich ein „Berg frei-Fest“ für und mit Angeboten aller Fachbereiche
Gegenseitige Information/Kommunikation – gemeinsamer Kalender
Inhaltliche Abstimmung für Bundesgremien (Bundeskongress, Bundeshäuserkongress, etc.) und gemeinsame Umsetzung der Beschlüsse als Dienstleistung für die Landesverbände/Ortsgruppen
Öffentlichkeitsarbeit: bereits vorhanden sind gemeinsame Roll-Ups für die Themen #Umwelt, #Jugend, #Natursport, #Häuser, #Politik, #Global, die bei Veranstaltungen aufgestellt werden können.
Von Vorteil wäre eine gemeinsame Internetseite, ein Informationsflyer sowie ein regelmäßiger Newsletter (alle sechs Wochen)
Entwicklung der Naturfreundehäuser für die Ortsgruppen – wobei eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der landeseigenen Häuser nicht angestrebt wird, der gemeinsame regionale Einkauf aber gestärkt wird.
Organisatorisch
Einrichten von gemeinsamen E-Mail-Adressen. Nur Fachbereiche?
Sitzungen der Gremien mindestens nach Satzung – ggf. digital
Abstimmung über die Beteiligung in Netzwerken (LNV, DEAB, etc.) sowie die Aktivierung
Einrichten eines gemeinsamen Spendenkontos
Perspektivisch: Erstellen eines eigenen Haushalts
Recherche für Fördermittel, Antragstellung und Abwicklung von Anträgen
Personell
Hauptamtliche Zuarbeit an Vorsitz/Vorstand
Hauptamtliche fachliche Zuständigkeit
Die vertiefte Zusammenarbeit und Vernetzung soll durch Kooperationsverträge abgestimmt werden, in denen Auftrag, Befugnisse, Arbeitsweise, zur Verfügung stehende Ressourcen wie die gegenseitige Kommunikation (Information, Konsultation, Entscheidung) festgehalten werden.
Als prioritäre Themen werden in Angriff genommen:
- Etablieren eines gemeinsamen NaturSport-Bereichs
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
- Durchführen eines „Berg-frei“-Festes
Dieses Papier wird als dynamische Zusammenfassung der bisherigen und zukünftigen Aktivitäten verstanden, das von den Landesverbänden jederzeit weiterentwickelt werden kann.
Es soll eine erste Grundlage auf dem Weg zu Vertiefung und Vernetzung sein.
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller: Ortsgruppe Schorndorf Antrag V 1
Antrag: Aufbau von zentralen E-Mail-Dateien der Mitglieder der NaturFreunde Württemberg und der Naturfreunde Deutschland
Die Landeskonferenz beschließt, eine E-Mail-Adressdatei der Mitglieder für Württemberg aufzubauen und diese für aktuelle Informationen nach dem Vorbild von Compact oder dem LNV zu nutzen.
Die Datenschutzrichtlinien und die Freiwilligkeit der Teilhabe der Mitglieder an der zentralen E-Mail-Datei der Naturfreunde müssen gewährleistet werden. Der Landesvorstand Württemberg schlägt dem Bundesauschuss vor, gleich zu verfahren.
Begründung:
Die Naturfreunde haben für die Solidaritätsdemonstrationen für die Naturfreunde zusammen mit anderen Organisationen aufgerufen. Dieser zentrale Aufruf ist bei den einzelnen Mitgliedern in den Ortsgruppen nicht angekommen. Dies auch dadurch, dass es keine direkte Kommunikation des Landesverbandes bzw. des Bundesverbandes an die Mitglieder gibt.
Dieser Zustand ist nicht mehr zeitgemäß und ermöglicht keine Aktionsfähigkeit der Naturfreunde als Organisation. Organisationen wie z.B. Compact oder auch der LNV oder auch die SPD informieren ihre Mitglieder oder Adressaten direkt mit Emails. Dies ist effektiv und schnell. Die Naturfreunde sollten diese Beispiele zum Vorbild nehmen für eine bessere Vernetzung und Kommunikation. ___________________________________________________________________________
Abstimmung: angenommen nein 5 Enthaltung 5
Antragsteller*innen: Landesvorstand, erweiterter Landesvorstand Antrag V 2
Antrag: Wir knacken die 10.000. Ein Auftrag an uns alle!
Die NaturFreunde kennzeichnet eine lange Tradition, vielfältigste Aktivitäten, ein großes Häuserwerk und ein umfassender politischer Anspruch. Und das alles überwiegend ehrenamtlich!
Unsere Ideen, unser Profil beschreiben wir mit den folgenden Kernaussagen:
Das Soziale ist ökologisch und das Ökologische ist sozial.
Frieden und Verständigung sind die Grundlagen für eine gerechte Welt.
Selbstbestimmung, Emanzipation und Solidarität sind unsere Grundlagen.
Unser Verband ist der Treffpunkt für Freizeit, Spaß, Diskussion und Aktion.
Mit einem klaren Wertegerüst bietet unser Verband Räume für eigene Ideen, ermöglicht neue Aktivitäten.
Wir sprechen Menschen aller Altersgruppen an, insbesondere auch Kinder und Jugendliche über unseren Jugendverband.
In Folge der Pandemie und der Lock-Downs mussten zahlreiche geplante Aktivitäten der NaturFreunde abgesagt werden. Die Möglichkeiten des Mitmachens waren erheblich eingeschränkt, begonnene Initiativen wurden ausgebremst. Jetzt können und wollen wir wieder sichtbarer werden, neue Mitglieder gewinnen und diejenigen, die schon dabei sind, neu aktivieren. Wir wollen den schon jahrelang anhaltenden Trend des Mitgliederschwunds umkehren und wieder mehr werden. Nur so können wir unsere Aktivitäten in ihrer Vielfalt durchführen, unser Häuserwerk aufrechterhalten und unseren umfassenden politischen Anspruch wahrnehmen.
Die Themen, die den Menschen und der Politik heute unter den Nägeln brennen, überschneiden sich mit den traditionellen Zielen der NaturFreunde-Bewegung. Das wollen wir wieder sichtbar machen. Deshalb ist in den nächsten Jahren unsere Aufgabe:
Neue Mitglieder gewinnen.
Das Profil unseres Verbandes weiter stärken.
Unser Ziel ist: Bis 2025 sind wir 10.000!
Wir können dieses Ziel erreichen,
Wenn wir unsere Stärken nutzen und unserer aktiven Mitglieder konsequent unterstützen, z. B bei der Ausbildung zu Sporttrainer*innen, FARN-Trainer*innen, Stärkenberater*innen oder Fortbildungen zur Naturfreundehäuserarbeit;
wenn wir die innerverbandliche Kommunikation verbessern und als Landesverband die Ortsgruppen dabei unterstützen;
wenn wir die Öffentlichkeitsarbeit ausbauen und durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise über Aktionstage als gesamter Verband sichtbar werden.
Mitgliedergewinnung – auf allen Ebenen und Gliederungen die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre
Attraktive Ortsgruppen sind die Basis für eine positive Entwicklung der Mitgliederzahlen. Die meisten Mitglieder sind vor Ort aktiv. Die Angebote der Ortsgruppen richten sich nach den Stärken und Interessen der Mitglieder vor Ort. Daneben sprechen wir über die Naturfreundejugend gezielt Kinder und Jugendliche an, bieten Netzwerke und Projekte auf Landes- und Bundesebene Möglichkeiten, die NaturFreunde kennenzulernen, bei uns mitzumachen und auch Mitglied zu werden.
Viele Menschen lernen zuerst ein Naturfreundehaus kennen und darüber dann den Verband, denn unsere Häuser sind die Räume für unsere Ortsgruppen- und Fachgruppenarbeit. Hier sind wir gute Gastgeber*innen. Unsere Häuser sind Stätten der Begegnung, der Erholung und der Solidarität, die Stätten unserer NaturFreunde-Idee, unsere Stützpunkte für Sportausbildung, Kulturarbeit, Bildungsformate. Sie sind somit auch ein Ort für die Gewinnung neuer Mitglieder.
Mit dem Projekt „Wir knacken die 10.000“ wollen wir alle Ebenen für die inhaltliche und organisatorische Stärkung unseres Verbandes aktivieren. Unser Ziel ist, dass alle mitmachen: unsere Mitglieder in den Ortsgruppen, in den Bezirken, im LV und ganz wichtig – die Naturfreundejugend. Wir sollten uns dabei nicht an kleinen Uneinigkeiten aufreiben, sondern das Gemeinsame sehen, zusammenstehen und unsere Kräfte bündeln. Wir brauchen den Blick von verschiedenen Seiten, den Erfahrungsaustausch, das Lernen voneinander. Nur so können wir unser großes Ziel erreichen.
Wir legen das Projekt „Wir knacken die 10.000“ auf mehrere Jahre an und wollen das Ziel bis 2025 erreichen. Dafür müssen bis dahin mindestens 2.000 neue Mitglieder gewonnen werden, gerne auch mehr!
Der Landesverband unterstützt die Ortsgruppen mit einer groß angelegten Kampagne. Es wurden Printmaterialien erstellt unter dem Motto: „grün – rot – bunt: Die Zukunft ist es wert, Farbe zu bekennen“. Die Kosten dafür werden weitgehend vom Landesverband getragen. Das Material ist bunt und vielfältig, so wie die NaturFreunde eben sind, und spiegeln die große inhaltliche Bandbreite unseres Vereins wider.
Jetzt liegt es an uns allen die Chance zu nutzen. Die NaturFreunde sind ein attraktiver Verband und aktueller denn je! Lasst uns das der Welt zeigen! Macht mit! Gemeinsam knacken wir die 10 000!
Adressat*innen: Alle NaturFreunde in Württemberg
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Abstimmung: einstimmig
Antragsteller*innen: Landesvorstand, erweiterter Landesvorstand Antrag V 3
Antrag: Beitragsanpassung der Mitgliedsbeiträge des Landesverbands ab 2024
Die Mitgliedsbeiträge des Landesverbands werden ab dem Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
Einzelmitglied 60 Euro
Familienmitgliedschaft 90 Euro
Kinder-/Jugendmitglied 24 Euro
Landesvorstand und erweiterter Landesvorstand werden beauftragt nach einer Analyse der Strukturen im Hauptamt geeignete Maßnahmen zu ihrer Optimierung zu ergreifen, um einerseits Kosten einzusparen und andererseits die Funktionsfähigkeit der Geschäftsstelle in dem Maße aufrecht zu erhalten, dass sie die ihr von Landesverband und Ortsgruppen gestellten Aufgaben erfüllen kann.
Landesvorstand und erweiterter Landesvorstand werden beauftragt weitere Finanzierungsmöglichkeiten für den Landesverband ausfindig zu machen und zu akquirieren.
Landesvorstand und erweiterter Landesvorstand werden beauftragt die von der Bundesgruppe am Bundeskongress 2021 angeregte Arbeitsgruppe zur Beitragsstruktur einzufordern und auf aktive Teilnahme und Diskussion zu drängen. Über den aktuellen Stand der Arbeitsgruppe Beitragsstruktur wird der erweiterte Landesvorstand regelmäßig informiert.
Des Weiteren fordern wir den Landesverband dazu auf, dem eLV zweimal jährlich über den aktuellen Stand zu berichten.
Begründung:
Der Bundeskongress 2021 der NaturFreunde Deutschlands in Berlin hat beschlossen die Mitgliedsbeiträge in zwei Stufen 2024 und 2027 zu erhöhen. Die neuen Beitragshöhen sind in folgender Tabelle dargestellt:
Beitragskategorie
bisher
2024
2027
Einzelmitglied
23 €
26,50 €
29 €
Familienmitgliedschaft (x 1,5)
34,50 €
39,75 €
43,50 €
Kinder-/Jugendmitglied (x 0,5)
11,50 €
13,25 €
14,50 €
Der Landesverband stellt die Mitgliedsbeiträge für Landesverband und Bundesgruppe gesammelt den Ortsgruppen in Rechnung, um den Bundesbeitrag anschließend an die Bundesgruppe abzuführen. Schon ohne Erhöhung des Landesverbandsbeitrags ergibt sich deshalb die Notwendigkeit die den Ortsgruppen in Rechnung zu stellenden Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. Doch auch die Kosten des Landesverbandes haben sich seit der letzten Beitragsanpassung des reinen Landesverbandsbeitrags in 2015 durch Preis- und Lohnsteigerungen erhöht. Zwischenzeitlich wurde der Bundesbeitrag ab 2018 erhöht, ohne dass es eine Erhöhung des reinen Landesbeitrags gegeben hätte. Der Mitgliederrückgang hat zudem zu einer Verringerung des Beitragsaufkommens geführt.
Der reine Landesverbandsbeitrag liegt seit 2015 bei 30 Euro für das Einzelmitglied, bei 49 Euro für eine Familienmitgliedschaft und bei 10 Euro für das Kinder-/Jugendmitglied.
Um zumindest einen Teil der höheren Kosten auszugleichen wird vorgeschlagen, die zweite Stufe der Beitragserhöhung auf 2024 vorzuziehen. Bis zum Jahr 2027 würde sich dadurch der reine Landesbeitrag zwischenzeitlich erhöhen, um dann wieder auf den alten Stand zurückzufallen. Außerdem würde die Beitragsstruktur den Empfehlungen der Bundesgruppe angepasst werden (E x 1,0; F x 1,5;
K/J x 0,5) – zumindest was den Einzelmitgliedsbeitrag und den Familienbeitrag betrifft.
Der vorübergehend höhere reine Landesbeitrag würde in dem Zeitraum von 2024 bis 2026 wie folgt aussehen:
Einzelmitglied 33,50 Euro
Familienmitgliedschaft 50,25 Euro
Kinder-/Jugendmitglied 10,75 Euro
Es wird dadurch kein kompletter Ausgleich der seit 2015 gestiegenen Kosten erreicht. Jedoch wäre Zeit gewonnen, um das Hauptamt im Landesverband derart neu aufzustellen, dass einerseits Kosten eingespart werden, und andererseits die Funktionsfähigkeit der Geschäftsstelle in dem Maße aufrecht erhalten wird, um die ihr von Landesverband und Ortsgruppen gestellten Aufgaben erfüllen zu können (vgl. Anlage 1 zum Antrag V 3). Dazu müssen nach einer Analyse die Abläufe optimiert, die Effizienz gesteigert, aber auch eine Aufgabenkritik durchgeführt werden.
Weil dies schon im Prozess zu großen Veränderungen im Landesverband führen wird, sollen sowohl der Landesvorstand als auch der erweiterte Landesvorstand zusammen diesen Prozess durchführen und die geeigneten Maßnahmen beschließen. Der Landesvorstand hat dann die Maßnahmen konkret umzusetzen.
Außerdem besteht die Erwartungshaltung, dass die dieses Jahr begonnene Mitgliederkampagne von Landesverband und Bundesgruppe bis Mitte des Jahrzehnts erste Früchte trägt, und sich durch erhöhte Mitgliederzahlen das Beitragsaufkommen auch wieder erhöht.
Trotzdem müssen weitere Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden, da auf die Dauer eine Finanzierung allein durch Beiträge nicht ausreichen wird, und es sträflich wäre allein darauf zu vertrauen. Die landesverbandseigenen Häuser werfen nicht genügend Gewinne ab, und diese sollten auch zum Substanzerhalt reinvestiert werden. Landesvorstand und erweiterter Landesvorstand sollen deswegen zusammen mit Hilfe des Hauptamts nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten suchen und diese nutzen.
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Abstimmung: angenommen nein 7 Enthaltung 6
Anlage zum Antrag V 3
Die Geschäftsstelle ist das „Ausführungsorgan“ für die zentralen Gremien und Gliederungen des Verbands. Sie organisiert die notwendigen Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Arbeiten des Landesvorstands, des erweiterten Landesvorstands, der Landeskonferenz, der Fachgruppen und Fachbereiche und setzt deren Beschlüsse auch um.
Die Geschäftsstelle ist aber vor allem Dienstleister*in für die Ortsgruppen und Anlaufstelle für Anfragen/Anliegen aller Art.
Unser Service für die Ortsgruppen umfasst folgende Bereiche:
· Beratung und Betreuung in Fragen zu Vereinsrecht, Versicherungen, Zuschüssen und kaufmännische Aspekten
· Umfassender Beratungs- und Betreuungsservice rund um das Thema Naturfreundehäuser (Fördermittel, Baubegleitung, Versicherungs- und Rechtsfragen, Pächtersuche, Betriebswirtschaft, Technik und Genehmigungen)
· Unterstützung bei der Vereinsentwicklung durch Workshops und Seminare z.B. zu den Themen Digitalisierung, Gestaltung moderner Vereinsstrukturen, Argumentationstraining, Mitgliedergewinnung
· Durchführung von zahlreichen Freizeiten v.a. Jugend
· Ansprechpartner*in für alle Anliegen hinsichtlich Kinder- und Jugendarbeit
· Bereitstellung von Zoomräumen, Videokonferenz-Koffern und Entwicklung von Ausstellungen, Flyern und anderem Werbematerial für die Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung
· Organisation und Durchführung von fachlichen und politischen Veranstaltungen wie Future Table, NaturFreund*innen im Gespräch, landesweites Umwelttreffen, Liebenzeller Gespräche, vielfältige Angebote der Stärkenberatung…
· Projekte für/ mit Ortsgruppen wie Stärkenberatung, Natura Trails, Naturfreundehäuser als außerschulische Lernorte
· Wahrnehmung der Rechte und Pflichten eines anerkannten Naturschutzverbands (Stellungnahmen, Vertretung in Gremien)
· Abwicklung von internen Finanzinstrumenten wie Stärkenberatung, Zukunftsfonds und Umweltstiftung, die zahlreiche Projekte der Ortsgruppen finanzieren.
· Akquirierung von externen Projektgeldern (Stärkenberatung, Stiftung Naturschutzfonds, GLS-Bank, LBBW, Schwegler), die auch den Ortsgruppen zugutekommen (Fortbildungen, kostenlose Zoom-Räume, Natura Trails, ökologische Gestaltung rund um die Häuser…)
Antragsteller*in: Landeskinder- und Jugendleitung Antrag V 4
Antrag: Satzungsänderung: Anzahl Jugenddelegierte auf der Landeskonferenz
Satzungsänderung zur Anpassung der Anzahl von Delegierten der Naturfreundejugend Württemberg zur Landeskonferenz der NaturFreunde Württemberg
Artikel 14, Nr. 3 wird ergänzt und lautet:
Die Wahl der Delegierten zur Landeskonferenz erfolgt in den Jahreshauptversammmlungen der Ortsgruppen sowie auf der Jahreskonferenz der Naturfreundejugend Württemberg
Die bisherigen Absätze b), c) und d) werden zu c), d) und e)
Begründung:
„Farbe bekennen… für selbstbestimmte Kinder- und Jugendarbeit“. - damit wirbt das neue Kampagnenmaterial der NaturFreunde Württemberg (NFW). Die Landeskonferenz als wichtigstes Organ der NFW entscheidet über unsere Zukunft als Naturfreund*innen, also lasst diejenigen mitbeSTIMMEN, welche die Zukunft sind!
Bei der Naturfreundejugend Württemberg (NFJW) kommen junge Naturfreund*innen zusammen, und können sich im Rahmen ihrer Möglichkeit engagieren. Denn gerade das Alter in dem Jugendliche und junge Erwachsene beginnen ehrenamtliches Engagement mit größerer Verantwortung übernehmen zu können und zu wollen, ist von großem Wandel gekennzeichnet. Der Schulabschluss steht kurz bevor, eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, ein Wohnortwechsel ist oftmals damit verbunden. Es gibt Klausuren- und Prüfungsphasen wo kaum Zeit für ein Ehrenamt bleibt oder Semesterferien, welche viel Zeit für ehrenamtliches Engagement bieten. Eine Teilnahme an der Landeskonferenz mit Stimmrecht zur Interessenvertretung der NFJW kann oftmals verantwortungsbewusst übernommen werden, da dies zeitlich begrenzt ist. Ehrenämter in starren Strukturen wie Vorstandspositionen sind jedoch keine Option.
Bisher können wir als NFJW neben unseren zwei Jugendvertreter*innen im Landesvorstand keine weiteren jungen Menschen direkt für die Landeskonferenz delegieren. Eine Vertretung der Interessen aller jungen Naturfreund*innen in Württemberg muss in Zukunft unbedingt durch eine angemessene Anzahl an Delegierten erfolgen. Eine Delegation von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen durch die Ortsgruppe zur findet jedoch viel zu wenig statt - oftmals fehlt eine Anbindung in der Ortsgruppe, es gibt viele verfestigte Strukturen, es wird wenig offen kommuniziert, dass eine Delegation möglich oder gar wünschenswert ist. Das Interesse zur Delegation aktiv einzubringen, stellt eine große Hürde dar.
Darum ist es in vielen anderen Gliederungen der NaturFreunde seit Jahres Standard, dass die Naturfreundejugend zum höchsten Gremium des (Landes-)Verbandes weitere Delegierte schickt. Lasst uns auch in Württemberg gemeinsam diesen kleinen Schritt gehen.
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Abstimmung: angenommen nein 1 Enthaltung 1
Antragssteller*innen: Landesvorstand, erweiterter Landesvorstand Antrag V 5
Antrag Satzungsänderung: Präambel, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 4, Artikel 5, Artikel 14, Artikel 15, Artikel 16, Artikel 17, Artikel 19 (neu), Artikel 20 (neu), Artikel 23
Von der Satzungsänderung betroffene Artikel der derzeit gültigen Landessatzung
Antrag auf Satzungsänderung
Begründung
Empfehlung der Antragskommission
Präambel
Die NaturFreunde sind eine Umwelt-, Kultur- und Freizeitorganisation, die den Idealen des demokratischen Sozialismus, der Humanität und Solidarität verpflichtet ist. Sie verstehen sich als Verband für nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit gilt ihnen als Handlungsmaxime, die wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verträglichkeit verbindet. Die NaturFreunde wollen mithelfen, eine Gesellschaft zu schaffen, in der niemand wegen seiner Hautfarbe, Abstammung, politischen Überzeugung, seines Geschlechts oder Glaubens benachteiligt oder bevorzugt wird, in der alle Menschen gleichberechtigt sind und sich frei entfalten können. Die NaturFreunde treten dafür ein, dass alle Menschen dieser Erde in Frieden und sozialer Gerechtigkeit leben und sich entwickeln können. Die NaturFreunde orientieren ihre Arbeit an diesen Zielsetzungen und wollen dazu beitragen, dass die Menschen sich ihrer Einbindung in ihre soziale und natürliche Umwelt bewusst werden.
Artikel 2
Zweck des Vereins ist:
den Natur- und Umweltschutz und die Landschaftspflege vorrangig zu fördern;
die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu verbessern;
den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt zu fördern und zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen beizutragen;
Interesse an Natur und Umwelt zu wecken;
naturkundliches und ökologisches Wissen zu vermitteln;
soziale und ökologische Verantwortung einzelner in Arbeit und Freizeit, in Herstellung und Verbrauch zu entwickeln;
ökologisches und sozialverträgliches Wandern und Reisen und sportliche Betätigung zu fördern;
Verständnis für die Grundwerte der Demokratie zu wecken und demokratische Verhaltensweisen zu fördern;
Internationale Gesinnung und Völkerverständigung zu pflegen;
Friedens- und Abrüstungsbemühungen zu unterstützen;
eine antimilitaristische Erziehung zu fördern;
kulturelle Tätigkeiten anzuregen und zu unterstützen;
Jugend-, Erwachsenen- und Familienbildung, sowie Jugend- und Altenhilfe zu fördern, Kinder- und Jugendgruppenarbeit zu unterstützen;
Maßnahmen nach den Weiterbildungsgesetzen durchzuführen;
Förderung der Gesundheitsvorsorge und der gesundheitsbewussten Einstellung der Bevölkerung durch Maßnahmen der Aufklärung und Gesundheitserziehung.
Artikel 3
Tätigkeiten
Alle Vereinstätigkeiten haben die Zielsetzungen des Vereins im Sinne der Präambel, des Artikels 1, Ziffer. 4 und des Artikels 2 zur Voraussetzung.
Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:
Beschäftigung mit dem Natur- und Umweltschutz; sowie der Landschaftspflege; aktiven Einsatz für die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen;
Pflege der Natur- und Heimatkunde;
Beschäftigung mit den Fragen der geschichtlichen, politischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge;
Förderung der musischen und kulturellen Betätigung und der Kreativität, z.B. auf den Gebieten bildende Kunst, Literatur, Theater, Foto, Film, Musik, Sprachen und Tanz;
Herausgabe einer Vereinszeitschrift;
Anlage von Sammlungen und Büchereien, Herausgabe von Zeitschriften und Druckwerken, Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren, Ausstellungen oder ähnlichem;
naturverträgliche sportliche Betätigung durch Wandern, Reisen, Camping, Bergsteigen, Wintersport, Wassersport und Radfahren;
Maßnahmen zur Kinder- und Jugenderholung, Jugend-, Familien- und Altenhilfe sowie der Erwachsenenbildung;
Veranstaltung von Reisen in Form von Freizeiten, Bildungs- und Studienaufenthalten, internationalen Begegnungen und Sozialtourismus; jedoch ohne gewerbliche Betätigung;
Erwerb, Bau, Verwaltung und Betreuung von Wanderheimen, Ferienheimen, Bildungsstätten, Jugendherbergen, Zeltplätzen, Kultur- und Jugendheimen. Diese Einrichtungen stehen allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern, vorrangig Jugendlichen, Kindern und Familien zur Verfügung;
Anlage und Markierung von Wanderwegen;
Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit Organisationen der Arbeiterbewegung, mit Umweltschutz-, Kultur-, Freizeitsport und Jugendverbänden. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Bekenntnis zu Demokratie und Völkerverständigung, sowie das Bestreben zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Artikel 4
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen nach Maßgabe der Bestimmungen in Artikel 20 Ziffer 2 dieser Satzung an die NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e.V.
Artikel 5
Fachbereiche und Fachgruppen
Für die in Artikel 3 genannten Aufgaben können Fachgruppen gebildet werden. Diese sind vereinsrechtlich unselbständige Gliederungen des Vereins.
Ihre Tätigkeit wird bestimmt von dieser Satzung und den "Richtlinien für Fachbereiche und Fachgruppen", die vom Bundeskongress beschlossen werden.
Die Vorsitzenden der Fachgruppen sind Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes.
Die Vorsitzenden der Fachgruppen werden von den jeweiligen Fachgruppenkonferenzen gewählt. Die Gewählten müssen von der Landeskonferenz bestätigt werden.
Zur Straffung der Arbeit im Bereich der Fachgruppen werden bis zu vier Fachbereiche gebildet. Für diese Fachbereiche sind Arbeitsausschüsse zu bilden, in denen jeweils mindestens ein/e Vertreter/in der zugehörigen Fachgruppen mitarbeitet. Die Arbeitsausschüsse wählen den/die Fachbereichsleiter/in für die Dauer von 3 Jahren. Sie treten mindestens einmal pro Jahr zusammen.
Die Einzelheiten der Bildung von Fachbereichen werden durch „Richtlinien für die Bildung von Fachbereichen“ geregelt, die vom erweiterten Landesvorstand mit Mehrheit beschlossen bzw. geändert werden.
Artikel 14
Landeskonferenz
Die ordentliche Landeskonferenz findet alle drei Jahre statt.
Die Landeskonferenz setzt sich zusammen aus
den Delegierten der Ortsgruppen (jede Ortsgruppe bis zu 100 Mitgliedern stellt einen Delegierten, für jede weitere angefangene 100 Mitglieder je einen weiteren Delegierten);
den Mitgliedern des erweiterten Landesvorstandes;
den Mitgliedern der Kontrolle mit beratender Stimme;
den Einzelmitgliedern nach Artikel 8 Ziffer 2, denen jedoch kein Stimmrecht zusteht und die ihre Teilnahmekosten selbst tragen.
Die Wahl der Delegierten zur Landeskonferenz erfolgt in den Jahreshauptversammlungen der Ortsgruppen.
Die Delegationskosten der Ortsgruppen tragen diese selbst.
Die Landeskonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Stimmberechtigten nach Artikel 14, Abs. 2a und 2b anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern für bestimmte Fälle nicht etwas anderes festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist die nächste Landeskonferenz innerhalb der folgenden vier Wochen mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist in ihren Beschlüssen an keine Delegiertenzahl gebunden.
Die Landeskonferenz wählt eine Versammlungsleitung und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Landeskonferenz hat vorwiegend folgende Aufgaben:
die Berichte des Landesvorstandes und der Fachbereiche/Fachgruppen entgegenzunehmen und zu beraten;
den Bericht der Kontrolle entgegenzunehmen und zu beraten;
über die Entlastung des Landesvorstandes zu beraten und zu entscheiden;
über vorliegende Anträge zu beschließen;
die Mitglieder des Landesvorstandes (Artikel 16, Ziffer 1 a-e) zu wählen;
Bestätigung der Wahl der Fachbereichsleiter/Fachbereichsleiterinnen;
Kenntnisnahme des/der von der Landesjugendkonferenz gewählten Vorsitzenden der Naturfreundejugend im Landesverband;
die Kontrolle zu wählen;
das Landesschiedsgericht zu wählen;
die von den Fachgruppen gewählten Vorsitzenden zu bestätigen;
die Delegierten zum Bundeskongress zu wählen;
die an den Landesverband nach Artikel 12, Ziffer 2 zu entrichtenden Beiträge festzusetzen;
über die Satzung zu beschließen;
über die Auflösung des Vereins zu beschließen;
den Ort der nächsten Landeskonferenz zu bestimmen.
Gewählt werden können nur Personen, die Mitglieder einer Ortsgruppe im Landesverband Württemberg sind.
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landeskonferenz in geheimer Wahl gewählt. Darüber hinaus erfolgen Wahlen oder Abstimmungen geheim oder verdeckt, wenn ein Viertel der anwesenden Delegierten dies begehren.
Auf Beschluss des Landesvorstandes oder auf Verlangen eines Drittels der Ortsgruppen ist eine außerordentliche Landeskonferenz einzuberufen. Landeskonferenzen sind vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens sechs Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen.
Antragsberechtigt zur Landeskonferenz sind die Ortsgruppen und Bezirke, der erweiterte Landesvorstand, der Landesvorstand, der Vorstand der Naturfreundejugend, im Landesverband, die Fachbereiche sowie die Arbeitsausschüsse/Konferenzen der Fachgruppen. Anträge sind spätestens sechs Wochen vor der Landeskonferenz schriftlich beim Landesvorstand einzureichen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in der Geschäftsordnung der Landeskonferenz nichts anderes festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Anträge, Berichte und die Bilanzen sind den Delegierten spätestens drei Wochen vor der Landeskonferenz schriftlich zuzuleiten. Später eingehende Anträge können als Initiativanträge behandelt werden und bedürfen der Unterschrift von 30 ordentlichen Delegierten. Dies gilt nicht für Anträge zur Satzungsänderung.
Beschlüsse der Landeskonferenz sind von dem/der Schriftführer/in in einem Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll muss von dem/der Schriftführer/in und dem/der ersten Vorsitzenden oder von einem/einer Stellvertreter/in unterzeichnet werden.
Artikel 15
Erweiterter Landesvorstand (eLV)
Der eLV setzt sich zusammen aus
den Mitgliedern des Landesvorstandes;
den Bezirksvorsitzenden oder ihren Vertreter/innen; Bezirke mit mehr als 1000 Mitglieder, entsenden einen weiteren Vertreter/eine weitere Vertreterin, mit mehr als 3.000 Mitglieder zwei weitere Vertreter/innen;
den Fachgruppenleitern/innen oder ihren Vertreter/innen;
dem/der stellvertretenden Landeskassierer/in;
je einer/einem weiteren Vertreter/in des Fachbereichs Umwelt und des Fachbereichs Häuser;
dem/der Geschäftsführer/in mit beratender Stimme.
Der eLV tritt je nach Bedarf, jedoch mindestens dreimal jährlich zusammen.
Der eLV ist zwischen den Landeskonferenzen das höchste Beschlussorgan. Er koordiniert die Arbeit der Bezirke und fasst wichtige Beschlüsse im Zeitraum zwischen den Konferenzen.
Der eLV beschließt über den vom Landesvorstand vorgelegten Haushaltsplan.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der eLV ist beschlussfähig, wenn für mindestens zwei Drittel der Bezirke mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin und insgesamt die Hälfte aller seiner Mitglieder gemäß Ziffer 1 a) bis f) anwesend sind.
Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der eLV der Landesgeschäftsstelle unter Leitung des/der Landesgeschäftsführers/in.
Den Vorsitz führt der/die Landesvorsitzende oder dessen/deren Stellvertreter/innen.
Von den Sitzungen des erweiterten Landesvorstandes sind Protokolle anzufertigen und von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.
Der erweiterte Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 16
Landesvorstand (LV)
Der LV besteht aus
dem/der Landesvorsitzenden;
seinen/ihren bis zu vier Stellvertretern/innen;
dem/der Landeskassierer/in, bzw. im Verhinderungsfalle sein/e Stellvertreter/in;
dem/der Schriftführer/in;
dem/der Öffentlichkeits- u. Pressereferent/in. Sie/er ist zugleich Mitglied der Redaktion der Mitgliederzeitschrift des Vereins;
den Fachbereichsleitern/innen, bzw. im Verhinderungsfalle ein/e Stellvertreter/in;
den zwei SprecherInnen der NaturFreundejugend im Landesverband oder deren StellvertreterInnen;
dem/der Geschäftsführer/in mit beratender Stimme.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Landesvorsitzende, die Stellvertreter/ innen und der/die Landeskassierer/in. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der Landesvorstand tritt in der Regel monatlich zusammen.
Die Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes nach Ziff. 1. a) - f) dauert bis zur nächsten ordentlichen Landeskonferenz. Wiederwahl ist zulässig
Dem LV obliegt unter anderem
die Förderung aller Aufgaben, wie sie in dieser Satzung festgelegt sind,
die Betreuung und Unterstützung der Ortsgruppen und Bezirke und Überwachung der Durchführung satzungsgemäßer Aufgaben,
die Durchführung der Beschlüsse der Landeskonferenz und die Erledigung aller anfallenden Arbeiten, soweit sie nicht vom BGB-Vorstand erledigt werden.
Für aktuell anstehende Sachfragen können vom Landesvorstand Arbeitsausschüsse eingerichtet werden. Diese sind nach Beendigung ihrer Arbeit wieder aufzulösen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der LV ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der LV der Landesgeschäftsstelle unter Leitung des/der Landesgeschäftsführers/in.
Von den Sitzungen des LV sind Protokolle anzufertigen, die von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen sind.
Der LV gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 17
Kontrolle
Die Kontrolle besteht aus drei Einzelmitgliedern. Sie hat die Aufgabe, die Geschäfts- und Kassenführung des Vereins und seiner Gliederungen zu prüfen und zu überwachen.
Die Kontrolle hat das Recht, mit beratender Stimme an allen Sitzungen aller Gremien des Landesverbandes uneingeschränkt teilzunehmen. Über solche Sitzungen ist sie jeweils rechtzeitig schriftlich zu informieren.
Die Kontrolle hat dem LV, dem eLV und der Landeskonferenz Bericht zu erstatten.
Artikel 21
Schlussbestimmungen
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Diese Satzung wurde durch die Landeskonferenz am 16./17. März 1991 in Esslingen-Berkheim beschlossen und von den Landeskonferenzen am 7. März 1992 in Esslingen-Berkheim, am 24./25. April 1993 in Tuttlingen, am 1./2. April 1995 in Langenau, am 28./29. April 2001 in Eningen u.A., am 24./25. April 2004 in Schorndorf, am 21./22. April 2007 in Schwäbisch Hall, am 20./21. April 2013 in Ulm, am 23./24. April 2016 in Stuttgart und am 18./19. Mai 2019 in Göppingen geändert.
Präambel
Die NaturFreunde sind eine Umwelt-, Kultur- und Freizeitorganisation, die den Idealen des demokratischen Sozialismus, der Humanität und Solidarität verpflichtet ist. Sie verstehen sich als Verband für nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit gilt ihnen als Handlungsmaxime, die wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verträglichkeit verbindet.
Die NaturFreunde fördern die Schaffung einer Gesellschaft, in der niemand aufgrund von kultureller und sozialer Herkunft, politischer Überzeugung, Behinderung, des Aussehens, des Alters, des Glaubens sowie der sexuellen Identität oder Orientierung wegen benachteiligt wird und in der alle Menschen gleichberechtigt sind und sich frei entfalten können.
Die NaturFreunde wenden sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Ableismus sowie gegen antidemokratische, nationalistische Tendenzen. Sie treten allen Diskriminierungen aktiv entgegen.
Die NaturFreunde treten dafür ein, dass alle Menschen dieser Erde in Frieden und sozialer Gerechtigkeit leben und sich entwickeln können. Die NaturFreunde orientieren ihre Arbeit an diesen Zielsetzungen und wollen dazu beitragen, dass die Menschen sich ihrer Einbindung in ihre soziale und natürliche Umwelt bewusst werden.
Artikel 2
Zweck des Vereins ist:
den Natur- und Umweltschutz, und die Landschaftspflege und den Klimaschutz vorrangig zu fördern;
die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu verbessern;
den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt zu fördern und zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen beizutragen;
Interesse an Natur und Umwelt zu wecken;
naturkundliches und ökologisches Wissen zu vermitteln;
soziale und ökologische Verantwortung einzelner in Arbeit und Freizeit, in Herstellung und Verbrauch zu entwickeln;
ökologisches und sozialverträgliches Wandern und Reisen und sportliche Betätigung zu fördern;
Verständnis für die Grundwerte der Demokratie zu wecken und demokratische Verhaltensweisen zu fördern;
Internationale Gesinnung und Völkerverständigung zu pflegen;
die Entwicklungszusammenarbeit zu fördern;
Hilfen für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler/innen, Spätaussiedler/innen und Kriegsopfer, sowie das Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer zu fördern;
Hilfen für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, zu fördern.
Friedens- und Abrüstungsbemühungen zu unterstützen;
eine antimilitaristische Erziehung zu fördern;
kulturelle Tätigkeiten anzuregen und zu unterstützen;
Jugend-, Erwachsenen- und Familienbildung, sowie Jugend- und Altenhilfe zu fördern, Kinder- und Jugendgruppenarbeit zu unterstützen;
Maßnahmen nach den Weiterbildungsgesetzen durchzuführen;
Förderung der Gesundheitsvorsorge und der gesundheitsbewussten Einstellung der Bevölkerung durch Maßnahmen der Aufklärung und Gesundheitserziehung.
Artikel 3
Tätigkeiten
Alle Vereinstätigkeiten haben die Zielsetzungen des Vereins im Sinne der Präambel, des Artikels 1, Ziffer. 4 und des Artikels 2 zur Voraussetzung.
Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:
a) Beschäftigung mit dem Natur-, und Umwelt- und Klimaschutz, sowie der Landschaftspflege und des aktiven Einsatzes für die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen;
b) Pflege der Natur- und Heimatkunde;
c) Beschäftigung mit den Fragen der geschichtlichen, politischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge;
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler/innen, Spätaussiedler/innen und Kriegsopfer, die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, durch integrative sportliche Angebote, Seminare und Angebote in Naturfreundehäusern und die Unterstützung und Durchführung von gesellschaftlichen Kampagnen, Aktionen und Informationsangeboten;
Förderung der musischen und kulturellen Betätigung und der Kreativität, z.B. auf den Gebieten bildende Kunst, Literatur, Theater, Foto, Film, Musik, Sprachen und Tanz;
Herausgabe einer Vereinszeitschrift;
Anlage von Sammlungen und Büchereien, Herausgabe von Zeitschriften und Druckwerken, Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren, Ausstellungen oder ähnlichem;
naturverträgliche sportliche Betätigung durch Wandern, Reisen, Camping, Bergsteigen, Wintersport, Wassersport und Radfahren;
Maßnahmen zur Kinder- und Jugenderholung, Jugend-, Familien- und Altenhilfe sowie der Erwachsenenbildung;
Veranstaltung von Reisen in Form von Freizeiten, Bildungs- und Studienaufenthalten, internationalen Begegnungen und Sozialtourismus, jedoch ohne gewerbliche Betätigung;
Erwerb, Bau, Verwaltung und Betreuung von Wanderheimen, Ferienheimen, Bildungsstätten, Jugendherbergen, Zeltplätzen, Kultur- und Jugendheimen. Diese Einrichtungen stehen allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern, vorrangig Jugendlichen, Kindern und Familien zur Verfügung;
Anlage und Markierung von Wanderwegen;
Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit Organisationen der Arbeiterbewegung, mit Umweltschutz-, Kultur-, Freizeitsport und Jugendverbänden. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Bekenntnis zu Demokratie und Völkerverständigung, sowie das Bestreben zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch Projekte, die der nachhaltigen Verbesserung der Lebensverhältnisse dienen, z. B. für die Schaffung von gesicherten Einkommen, für Ernährungssicherheit, Gesundheitsfürsorge, Bildung usw.
Förderung der Menschenrechte und Kampagnen für eine gerechte Welt ohne Armut sowie Bildungsarbeit zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und des Gedankens der Völkerverständigung, z. B. durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen.
Artikel 4
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen nach Maßgabe der Bestimmungen in Artikel 20 Ziffer 2 dieser Satzung an die NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Bundesgruppe Deutschland e.V.
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Bei Bedarf kann der Vorstand pauschalierte Zahlungen nach § 3 Nr. 26a EstG beschließen.
Artikel 5
Fachbereiche und Fachgruppen
Für die in Artikel 3 genannten Aufgaben können Fachgruppen gebildet werden. Diese sind vereinsrechtlich unselbständige Gliederungen des Vereins.
Ihre Tätigkeit wird bestimmt von dieser Satzung und den "Richtlinien für Fachbereiche und Fachgruppen", die vom Bundeskongress beschlossen werden.
Die Vorsitzenden der Fachgruppen sind Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes.
Die Vorsitzenden der Fachgruppen werden von den jeweiligen Fachgruppenkonferenzen gewählt. Die Gewählten müssen von der Landeskonferenz bestätigt werden.
Zur Straffung der Arbeit im Bereich der Fachgruppen werden Fachbereiche gebildet. Für diese Fachbereiche sind Arbeitsausschüsse zu bilden, in denen jeweils mindestens ein/e Vertreter/in der zugehörigen Fachgruppen mitarbeitet. Die Arbeitsausschüsse wählen den/die Fachbereichsleiter/in für die Dauer von 3 Jahren. Sie treten mindestens einmal pro Jahr zusammen.
Die Einzelheiten der Bildung von Fachbereichen werden durch „Richtlinien für die Bildung von Fachbereichen“ geregelt, die vom erweiterten Landesvorstand mit Mehrheit beschlossen bzw. geändert werden.
Artikel 14
Landeskonferenz
1. Die ordentliche Landeskonferenz findet alle drei Jahre statt.
Die Landeskonferenz kann auch auf elektronischem Weg durchgeführt werden. Eine auf elektronischem Weg durchgeführte Landeskonferenz über die Auflösung des Vereins ist unzulässig. Die auf elektronischem Weg durchgeführte Landeskonferenz ist gegenüber einer präsenten Landeskonferenz nachrangig. Über die Durchführung einer Landeskonferenz auf elektronischem Weg entscheidet der Landesvorstand.
Die Landeskonferenz setzt sich zusammen aus
den Delegierten der Ortsgruppen (jede Ortsgruppe bis zu 100 Mitgliedern stellt einen Delegierten, für jede weitere angefangene 100 Mitglieder je einen weiteren Delegierten);
den Mitgliedern des erweiterten Landesvorstandes;
den Mitgliedern der Kontrolle mit beratender Stimme;
den Einzelmitgliedern nach Artikel 8 Ziffer 2, denen jedoch kein Stimmrecht zusteht und die ihre Teilnahmekosten selbst tragen.
Die Wahl der Delegierten zur Landeskonferenz erfolgt in den Jahreshauptversammlungen der Ortsgruppen.
Die Delegationskosten der Ortsgruppen tragen diese selbst.
Die Landeskonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Stimmberechtigten nach Artikel 14, Abs. 2a und 2b anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern für bestimmte Fälle nicht etwas anderes festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist die nächste Landeskonferenz innerhalb der folgenden vier Wochen mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist in ihren Beschlüssen an keine Delegiertenzahl gebunden.
Die Landeskonferenz wählt eine Versammlungsleitung und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Landeskonferenz hat vorwiegend folgende Aufgaben:
die Berichte des Landesvorstandes und der Fachbereiche/Fachgruppen entgegenzunehmen und zu beraten;
den/die Bericht/e der Kontrolle entgegenzunehmen und zu beraten;
über die Entlastung des Landesvorstandes zu beraten und zu entscheiden;
über vorliegende Anträge zu beschließen;
die Mitglieder des Landesvorstandes nach (Artikel 16, Ziffer 1 a-e) zu wählen;
Bestätigung der Wahl der Fachbereichsleiter/Fachbereichsleiterinnen;
Kenntnisnahme des/der von der Landesjugendkonferenz gewählten Vorsitzenden der Naturfreundejugend im Landesverband;
die Kontrolle zu wählen;
das Landesschiedsgericht zu wählen;
die von den Fachgruppen gewählten Vorsitzenden zu bestätigen;
die Delegierten zum Bundeskongress zu wählen;
die an den Landesverband nach Artikel 12, Ziffer 2 zu entrichtenden Beiträge festzusetzen;
über die Satzung zu beschließen;
über die Auflösung des Vereins zu beschließen;
den Ort der nächsten Landeskonferenz zu bestimmen.
Gewählt werden können nur Personen, die Mitglieder einer Ortsgruppe im Landesverband Württemberg oder Direktmitglieder im Landesverband Württemberg sind.
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landeskonferenz in geheimer Wahl gewählt. Darüber hinaus erfolgen Wahlen oder Abstimmungen geheim oder verdeckt, wenn ein Viertel der anwesenden Delegierten dies begehren.
Auf Beschluss des Landesvorstandes oder auf Verlangen eines Drittels der Ortsgruppen ist eine außerordentliche Landeskonferenz einzuberufen. Landeskonferenzen sind vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens sechs Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen.
Antragsberechtigt zur Landeskonferenz sind die Ortsgruppen und Bezirke, der erweiterte Landesvorstand, der Landesvorstand, der Vorstand der Naturfreundejugend, im Landesverband, die Fachbereiche, sowie die Arbeitsausschüsse/Konferenzen der Fachgruppen sowie die Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg. Anträge sind spätestens sechs Wochen vor der Landeskonferenz schriftlich beim Landesvorstand einzureichen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in der Geschäftsordnung der Landeskonferenz nichts anderes festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Anträge, Berichte und die Bilanzen sind den Delegierten spätestens drei Wochen vor der Landeskonferenz schriftlich zuzuleiten. Später eingehende Anträge können als Initiativanträge behandelt werden und bedürfen der Unterschrift von 30 ordentlichen Delegierten. Dies gilt nicht für Anträge zur Satzungsänderung.
Beschlüsse der Landeskonferenz sind von dem/der Schriftführer/in einem Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll muss von dem/der Schriftführer/in und dem/der ersten Vorsitzenden oder von einem/einer Stellvertreter/in unterzeichnet werden.
Artikel 15
Erweiterter Landesvorstand (eLV)
1. Der eLV setzt sich zusammen aus
den Mitgliedern des Landesvorstandes;
den Bezirksvorsitzenden oder ihren Vertreter/innen; Bezirke mit mehr als 800 Mitglieder, entsenden einen weiteren Vertreter/eine weitere Vertreterin, mit mehr als 2.400 Mitglieder zwei weitere Vertreter/innen;
den Fachgruppenleitern/innen oder ihren Vertreter/innen;
dem/der stellvertretenden Landeskassierer/in;
je einer/einem weiteren Vertreter/in des Fachbereichs Umwelt und des Fachbereichs Häuser;
dem/der Geschäftsführer/in mit beratender Stimme.
2. Der eLV tritt je nach Bedarf, jedoch mindestens dreimal jährlich zusammen.
Der eLV kann auf elektronischem Weg tagen. Eine eLV-Sitzung auf elektronischem Weg ist gegenüber einer präsenten eLV-Sitzung nachrangig. Über die Durchführung einer eLV-Sitzung auf elektronischem Weg entscheidet der Landesvorstand.
Der eLV ist zwischen den Landeskonferenzen das höchste Beschlussorgan. Er koordiniert die Arbeit der Bezirke und fasst wichtige Beschlüsse im Zeitraum zwischen den Konferenzen.
Der eLV beschließt über den vom Landesvorstand vorgelegten Haushaltsplan.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der eLV ist beschlussfähig, wenn für mindestens zwei Drittel der Bezirke mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin und insgesamt die Hälfte aller seiner Mitglieder gemäß Ziffer 1 a) bis f) anwesend sind.
Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der eLV der Landesgeschäftsstelle unter Leitung des/der Landesgeschäftsführers/in.
Den Vorsitz führen der/die Landesvorsitzende oder eine/r dessen/deren Stellvertreter/innen.
Von den Sitzungen des erweiterten Landesvorstandes sind Protokolle anzufertigen und von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen.
Der erweiterte Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 16
Landesvorstand (LV)
1. Der LV besteht aus
dem/der Landesvorsitzenden;
seinen/ihren bis zu vier Stellvertretern/innen;
dem/der Landeskassierer/in, bzw. im Verhinderungsfalle sein/e Stellvertreter/in;
dem/der Schriftführer/in;
dem/der Öffentlichkeits- u. Pressereferent/in. Sie/er ist zugleich Mitglied der Redaktion der Mitgliederzeitschrift des Vereins;
den Fachbereichsleitern/innen, bzw. im Verhinderungsfalle ein/e Stellvertreter/in;
den zwei SprecherInnen der NaturFreundejugend im Landesverband oder deren StellvertreterInnen;
dem/der Geschäftsführer/in mit beratender Stimme.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Landesvorsitzende, die Stellvertreter/ innen und der/die Landeskassierer/in. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.
3. Der Landesvorstand tritt in der Regel monatlich zusammen.
Der Landesvorstand kann auf elektronischem Weg tagen. Eine Landesvorstandssitzung auf elektronischem Weg ist gegenüber einer präsenten Landesvorstandssitzung nachrangig. Über die Durchführung einer Landesvorstandssitzung auf elektronischem Weg entscheidet der/die Landesvorsitzende.
Die Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes nach Ziff. 1. a) - f) dauert bis zur nächsten ordentlichen Landeskonferenz. Wiederwahl ist zulässig
Dem LV obliegt unter anderem
die Förderung aller Aufgaben, wie sie in dieser Satzung festgelegt sind,
die Betreuung und Unterstützung der Ortsgruppen und Bezirke und Überwachung der Durchführung satzungsgemäßer Aufgaben,
die Durchführung der Beschlüsse der Landeskonferenz und die Erledigung aller anfallenden Arbeiten, soweit sie nicht vom BGB-Vorstand erledigt werden.
Für aktuell anstehende Sachfragen können vom Landesvorstand Arbeitsausschüsse eingerichtet werden. Diese sind nach Beendigung ihrer Arbeit wieder aufzulösen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der LV ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der LV der Landesgeschäftsstelle unter Leitung des/der Landesgeschäftsführers/in.
Von den Sitzungen des LV sind Protokolle anzufertigen, die von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen sind.
Der LV gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 17
Kontrolle
Die Kontrolle besteht aus drei Einzelmitgliedern. Sie hat die Aufgabe, die Geschäfts- und Kassenführung des Vereins und seiner Gliederungen zu prüfen und zu überwachen.
Die Kontrolle hat das Recht, mit beratender Stimme an allen Sitzungen aller Gremien der Organe des Vereins und seiner Gliederungen uneingeschränkt teilzunehmen. Über solche Sitzungen ist sie jeweils rechtzeitig schriftlich zu informieren.
Die Kontrolle hat dem LV, dem eLV und der Landeskonferenz Bericht zu erstatten.
Artikel 19 [neu]
Haftungsbegrenzungsklausel
Im Fall von Schäden, die einem Einzelmitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, sind zunächst die von den NaturFreunden abgeschlossenen Versicherungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ist die Haftung des Verbandes auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für den Verband tätigen Person, für die die NaturFreunde nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen haben, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schmerzensgeldansprüche gelten diese Regelungen sinngemäß.
Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger, deren Vergütung den Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Jahr nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Artikel 20 [neu]
Datenschutz
Der Verein speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder und von Mitgliedern der Ortsgruppen und Landesverbände für die Verfolgung seiner Zwecke. Er kann auch Dritte damit beauftragen, sofern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung vorliegt.
Soweit die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beschriebenen Voraussetzungen vorliegen hat jedes Mitglied das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Datenübertragbarkeit, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
[Die Nummerierung des folgenden Artikels erhöht sich um den Wert 2]
Artikel 23 [neue Nummer]
Schlussbestimmungen
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Diese Satzung wurde durch die Landeskonferenz am 16./17. März 1991 in Esslingen-Berkheim beschlossen und von den Landeskonferenzen am 7. März 1992 in Esslingen-Berkheim, am 24./25. April 1993 in Tuttlingen, am 1./2. April 1995 in Langenau, am 28./29. April 2001 in Eningen u. A., am 24./25. April 2004 in Schorndorf, am 21./22. April 2007 in Schwäbisch Hall, am 20./21. April 2013 in Ulm, am 23./24. April 2016 in Stuttgart, am 18./19. Mai 2019 in Göppingen und am 14./15. Mai 2022 in Heilbronn geändert.
Anlehnung an/ Übernahme aus der 2021 geänderten Satzung der Bundesgruppe, um den Einsatz der NaturFreunde für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft - insbesondere gegen Rassismus, Antisemitismus, autoritäre Bestrebungen und Nationalismus zu bekräftigen.
„dieser Erde“ könnte gestrichen werden.
Aufnahme des Klimaschutzes als Vereinszweck - analog Bundessatzung
neuer Zweck - analog Bundessatzung
Konkretisierung der neu in die Präambel eingefügten Sätze - analog Bundessatzung
Konkretisierung der neu in die Präambel eingefügten Sätze - analog Bundessatzung
Konkretisierung des neu in Artikel 2 eingefügten Zweckes - analog Bundessatzung
Konkretisierung des neu in Artikel 2 eingefügten Zweckes - analog Bundessatzung
Jugendherbergen streichen, gehören zum DJH
Konkretisierung des neu in Artikel 2 eingefügten Zweckes - analog Bundessatzung
Konkretisierung des neu in Artikel 2 eingefügten Zweckes - analog Bundessatzung
Eröffnung der Möglichkeit der Gewährung einer Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtsfreibetrag)
Die Begrenzung der Zahl von Fachbereichen passt nicht mehr zur aktuellen Situation, da es jetzt bereist schon vier Fachbereiche gibt, es aber z.B. den Fachbereich Kultur gerade nicht
Eröffnung der Möglichkeit auch nach Wegfall der befristeten gesetzlichen Ausnahmeregelung eine Landeskonferenz ggf. auch auf elektronischem Weg durchführen zu können – analog Bundessatzung
Ggf. kann es mehrere Berichte geben.
sprachlich sauberere Formulierung, um Missverständnissen/Unklarheiten vorzubeugen
Einräumen einer Antragsberechtigung für die Arbeitsgemeinschaft der NaturFreunde in Baden-Württemberg - analog der Antragsberechtigung von Ortsgruppen beim Bundeskongress oder der NaturFreunde bei SPD-Parteitagen. Die AG ist Teil der NaturFreunde in Baden-Württemberg und es würde ihr die Arbeit erleichtern, wenn sie ein direktes Antragsrecht hätte.
Aufgrund des Mitgliederrückgangs haben sich in letzter Zeit die Stimmenverhältnisse im eLV zuungunsten der Bezirke verändert. So sind z. B. die Bezirke Franken und Mittlere Alb unter die 1.000er-Grenze gefallen. Um im eLV das Stimmenverhältnis zwischen den Fachgruppen- und Fachbereichen im Landesverband und den Bezirken zu erhalten, wird die Grenze für die Entsendung von 2 VertreterInnen auf 800 Mitglieder gesenkt - die zweite Grenze analog ebenso.
Eröffnung der Möglichkeit auch nach Wegfall der befristeten gesetzlichen Ausnahmeregelung einen eLV ggf. auch auf elektronischem Weg durchführen zu können – analog Bundessatzung
Konkretisierung
sprachlich sauberer
Eröffnung der Möglichkeit auch nach Wegfall der befristeten gesetzlichen Ausnahmeregelung eine Landesvorstandssitzung ggf. auch auf elektronischem Weg durchführen zu können – analog Bundessatzung
Angleichung an die Formulierung anderer Satzungen bei den NaturFreunden, um Missverständnissen/Unklarheiten vorzubeugen/zu beseitigen. Der Begriff Gremien ist in der Satzung nicht definiert.
Übernahme aus der 2021 geänderten Satzung der Bundesgruppe, um Haftungsfragen zu klären.
Übernahme aus der 2021 geänderten Satzung der Bundesgruppe, um beim Datenschutz auf der Höhe der rechtlichen Vorgaben (DSGVO) zu sein.
Artikel 19 - 21 werden Artikel 21 - 23.
Aufnahme des Datums der Satzungsänderung in den betreffenden Artikel der Satzung
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderung der Präambel.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 2.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 3 mit folgender Änderung der
Begründung zu k)
Jugendherbergen bleibt stehen, weil der Begriff Jugendherberge nicht nur in der Bundessatzung steht, sondern auch in der vom Bundeskongress 2008 beschlossenen Mustersatzung für Landesverbände, die mit den Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt ist
Jugendherberge meint in der Satzung nicht die Gebäude im Besitz des Deutschen Jugendherbergswerkes, sondern Unterkünfte für Kinder und Jugendliche. Daher findet sich dieser Begriff in der Bundessatzung auch in Artikel 3 bei den Tätigkeiten, die hier zur Erreichung der Satzungszwecke der Förderung der Jugend- und Altenhilfe und des Sports dienen sollen.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 4.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 5 mit folgender Änderung.
Änderungsvorschlag:
Streichung Absatz 6.
Begründung:
Vermeidung von Doppellungen vgl. Artikel 16f, dort gleicher Sachverhalt. Wurde gestrichen und Nr. 7 wird zu Nr. 6
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 14 mit folgender Änderung:
- Absatz 9 wird ergänzt und lautet: Gewählt werden können nur Personen, die Mitglieder einer Ortsgruppe im Landesverband
oder Direktmitglieder im Landesverband Württemberg sind.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 15.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 16.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Annahme der Änderungen zu Artikel 17.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Aufnahme des neuen Artikels 19.
Antragskommission empfiehlt Behandlung und Aufnahme des neuen Artikels 20.
Zur Satzungsänderung gab es folgende differenzierte Abstimmungsergebnisse.
- Präambel (Seite A30)
bei 2 Enthaltungen angenommen
- Artikel 2 (Seite A 31)
Einstimmig angenommen
- Artikel 3 (Seite A 33 - 35)
Einstimmig angenommen
- Artikel 4 (Seite A 36)
Einstimmig angenommen
- Artikel 5 (Seite A 37 - 38)
Einstimmig angenommen
- Artikel 14 (Seite A 39 - 43)
Einstimmig angenommen
- Artikel 15 (Seite A 44 – 45)
Einstimmig angenommen
- Artikel 16 (Seite A 46 – 48)
Einstimmig angenommen
- Artikel 17 (Seite A 48)
Einstimmig angenommen
- Artikel 19 neu (Seite A 49)
Einstimmig angenommen
- Artikel 20 neu (Seite A 50)
Einstimmig angenommen
- Artikel 21 neu (Seite A 51)
Einstimmig angenommen
Antrag V 5 Satzung incl. Änderungen wird bei 1 Enthaltung angenommen
Antragsteller*in: Landeskinder- und Jugendleitung Antrag V 6
Antrag: Familienfreundliche Gremiensitzungen
Die NaturFreunde Württemberg unterstützen aktiv die Teilnahme junger Eltern am aktiven Vereinsleben. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen entwickelt, überprüft und nach Möglichkeit durchgeführt. Einschließlich aber nicht ausschließlich:
Angebot einer kostenlosen und qualifizierten Kinderbetreuung nach Bedarf bei jeder Gremiensitzung offizieller Organe der NaturFreunde Württemberg
Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Sitzungen
für Familien und Berufstätige geeignete Sitzungszeiten
Infolgedessen soll das Thema in den Ortsgruppen behandelt und o.g. Maßnahmen nach Vorbild des Landesverbandes übernommen werden.
Begründung:
Viele Mitglieder gehen uns beim Übergang von der Jugend in den Erwachsenenverband verloren. Gerade in diesem Lebensabschnitt passiert viel im Leben junger Menschen. Neben Wohnortwechsel, Start in die Berufsausbildung, Studium oder ins Berufsleben ist die Gründung einer eigenen Familie eines der wichtigsten und prägendsten Veränderungen. Hier können und müssen wir ansetzen, wenn wir davon Reden mehr Mitglieder zu gewinnen und zu erhalten!
Um die Lücke bei den Mitgliederzahlen zu schließen, muss die aktive Teilnahme am Vereinsleben und somit auch in entscheidenden Gremien nicht nur ermöglicht, sondern aktiv unterstützt werden. Dazu gehören eine faire und achtsame Abstimmung von Gremienterminen, Ermöglichung der digitalen Teilnahme an Sitzungen und vor allem eine kostenlose und qualifizierte Kinderbetreuung bei allen Gremienterminen. Nur so können auch junge Eltern die Zerreißprobe zwischen Beruf, Familie und Ehrenamt bestehen und gewissenhaft und urteilsfrei an wichtigen Terminen des Verbandes teilnehmen.
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Abstimmung: angenommen nein 0 Enthaltung 3
Antragsteller*in: Die Landeskinder- und Jugendleitung Antrag V 7
Antrag: Mehr vegane Ernährung auf den Naturfreundehäusern
Im Sinne des FairSpeisen-Siegels erweitern die Naturfreundehäuser ihr Angebot an veganer Verpflegung. In den Naturfreundehäusern in Württemberg soll es zukünftig an bewirteten Tagen mindestens eine vegane Speise geben! Auch bei dem Getränkeangebot soll darauf geachtet werden. So soll es zum Beispiel die Möglichkeit geben Kaffee mit pflanzlicher Milch zu kaufen.
Begründung:
Da Klimaschutz in unserem Verband ein zentrales Thema ist und wir uns als Naturfreund*innen bezeichnen, sollten wir eine nachhaltige Verpflegung auf unseren Naturfreundehäusern fördern. Wie inzwischen bekannt, ist eine vegane Ernährungsweise die naturfreundlichste Art der Ernährung. Laut WWF-Studie “Klimawandel auf dem Teller” (2012) sind insgesamt fast 70 % der gesamten direkten THG-Emissionen unserer Ernährung tierischen Ursprungs. Pflanzliche Produkte verantworten demnach nur knapp ein Drittel. Des Weiteren verbraucht die Produktion von Fleisch sehr viel Wasser. Die NaturFreunde setzen sich für den Klimaschutz ein, was dem hohen Fleischkonsum auf den Naturfreundehäusern widerspricht.
Unter uns jungen Naturfreund*innen bildet sich eine stetig größer werdende Gruppe von Menschen, die sich vegan/vegetarisch ernährt und damit einem modernen Zeitgeist nachgeht. Daher würde ein breiteres Angebot an veganer Ernährung mehr junge Menschen auf die Naturfreundehäuser ziehen, was wiederum mehr junge Menschen auf unseren Verein aufmerksam macht.
Im Allgemeinen ist es uns wichtig etwas für die Zukunft der NaturFreunde als auch für unsere Zukunft auf diesem Planeten zu tun. Eine vegane Ernährung geht für uns damit einher und jede*r Veganer*in sollte seine*ihre Ernährungsweise auf den Naturfreundehäusern wiederfinden können!
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Abstimmung: angenommen nein 2 Enthaltung 1
Initiativantrag
Antragsteller: Fachbereich Global der NaturFreunde in Baden und Württemberg
Adressat: Die Landeskonferenzen der NaturFreunde Baden e.V. und
der NaturFreunde Württemberg e.V.
CETA darf nicht ratifiziert werden!
CETA, das Comprehensive Economic and Trade Agreement, wurde zwischen 2009 und 2014 unter strenger Geheimhaltung zwischen der EU-Kommission und der kanadischen Regierung ausgehandelt, selbst Parlamentarier*innen blieb der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten verschlossen. Aufgrund massiver öffentlicher Proteste gab es bis 2016 Nachverhandlungen, die die problematischen Inhalte des Abkommens wie die besonders umstrittenene Paralleljustiz für Konzerne jedoch nicht beseitigten. Seit September 2017 sind große Teile des Abkommens vorläufig in Kraft. Ausgenommen sind die Bestimmungen zum Investitionsschutz und weitere Regelungen, die nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.03.2022 sein Urteil zu Verfassungsbeschwerden von fast 200.000 Bürger*innen und vielen gesellschaftlichen Organisationen - darunter auch die NaturFreunde - gegen CETA verkündet.
Ein großer Erfolg der Verfassungsbeschwerden ist, dass die Entscheidungen des gemischten CETA-Ausschusses (s. Begründung) demokratisch an die Bundesregierung und den Bundestag gekoppelt sein müssen.
Nach diesem Urteil kann noch in diesem Jahr mit der Einleitung des Ratifizierungsverfahrens gerechnet werden. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen dann über CETA abstimmen. Sobald ein Ratifizierungsgesetz in den Bundestag eingebracht wird, können erneut Verfassungsbeschwerden eingereicht werden.
Daher ist es wichtig, jetzt aktiv zu werden, damit das Ratifizierungsverfahren gestoppt wird!
Im Bundesrat verfügen die Bundesländer, die unter Beteiligung von Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE regiert werden, derzeit über Stimmenmehrheit. Wenn diese Parteien, die an den großen Demonstrationen gegen CETA teilgenommen und die Proteste stark unterstützt haben, auch auf Landesebene konsequent sind, kann CETA im Bundesrat verhindert werden. Auch die Freien Wähler Bayern, die das dortige Volksbegehren gegen CETA unterstützt haben und mittlerweile an der Regierung beteiligt sind, können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Ratifizierung des Vertrags muss verhindert werden, denn
CETA
entmachtet die Parlamente und beschädigt die Demokratie nachhaltig
erweitert Sonderklagerechte für Konzerne
gefährdet den Ausstieg aus fossilen Energien
befeuert den Klimawandel
verschärft den Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge
heizt den Dumpingwettbewerb um niedrige soziale und ökologische Standards an
setzt die bäuerliche Landwirtschaft weiter unter Druck
Wir NaturFreunde fordern die Landesregierung eindringlich auf, für den Schutz von demokratischen Prinzipien und den Einsatz für das Gemeinwohl in der Wirtschafts- und Handelspolitik einzutreten und CETA abzulehnen!
Begründung:
Die NaturFreunde haben sich bereits auf ihrem 30. Bundeskongress 2017 in Nürnberg zu den geplanten Freihandelsabkommen in dem Beschluss „Freihandelsabkommen stoppen – für eine gerechte Weltwirtschaft“ positioniert. Nun gilt es, diese Position konkret zum CETA -Abkommen zu bekräftigen.
Als neoliberales Handelsabkommen stellt sich CETA gegen soziale und ökologische Nachhaltigkeit.
Eine zentrale Rolle bei dieser Minimierung von „Handelshemmnissen“ nimmt der Gemischte CETA Ausschuss (Joint Committee) mit seinen neun Sonderausschüssen ein, dem die Auslegung und Umsetzung des Abkommens obliegt.
Mit welcher Macht die Ausschüsse auf die Gesetzgebung der Vertragsstaaten einwirken, wird deutlich, wenn man sie in Verbindung mit der Kompetenzausstattung des übergeordneten Gemischten CETA-Ausschuss sieht: Zusammengesetzt aus Vertreter*innen der kanadischen Regierung und der EU-Kommission kann der Gemischte CETA-Ausschuss – ohne jegliche parlamentarische Rückbindung – bindende Beschlüsse zur Auslegung des Vertrags treffen und Änderungen von Vertragsteilen vornehmen. Unter anderem ist er befugt, Anhänge zu ändern und Änderungen im Kapitel Handel und Arbeit vorzunehmen. Sollte CETA endgültig ratifiziert werden, wird er bei Investitionsschutzverfahren die Schiedsrichter*innen ernennen. Auch kann er dann Rechtsauslegungen auswählen, die zur Urteilsfindung heranzuziehen sind. Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschuss sind völkerrechtlich bindend und von den Vertragsparteien umzusetzen. Eine Kündigung des Vertrages durch einzelne EU-Mitgliedsstaaten ist nicht geregelt – selbst der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages ist sich in dieser Frage unsicher!
Es ergibt sich ein massives Demokratieproblem:
Die Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses – sei es zur Marktöffnung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu Finanzdienstleistungen, zu Investitionsschutzverfahren oder Arbeitsstandards – können weder von nationalen Parlamenten noch vom EU-Parlament korrigiert werden. Die Gesetzgebungshoheit nationaler Parlamente ist ausgehebelt, die staatliche Handlungsfähigkeit zu Aufgaben wie Klimaschutz, Agrarwende oder Arbeitsrechten beschränkt.
Weitere Informationen im Argumentationspapier der NaturFreunde Deutschlands:
https://www.naturfreunde.de/sites/default/files/attachments/naturfreunde...
und Fragen zur Beendigung von CETA:
https://www.bundestag.de/resource/blob/508270/9c33993bb86f15ca5a267bad93...
Abstimmung: einstimmig
[1] UBA 2021
[2] Energy Performance of Buildings Directive
[3] Maaß 2020
[4] Kopernikus - Ariadne-Analyse S. 2